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Experten-Antwort

Bewirken der großen Witwenrente für schwerstbehindertes Kind nach Ablauf der Waisenrente

von Patenonkel Peter28.03.2022 | 09:34
211 Ansichten
2 Antworten
Ich habe in ihrem Forum den folgenden Hinweis gesehen: --------------- https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/witwenr… dort der 9. Beitrag: 23.02.2015, 08:23 Experten-Antwort >>> Hallo Eveline, die Waisenrente endet grundsätzlich mit Vollendung des 27. Lebensjahres. Damit wird dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprochen. Allerdings kann ein Kind, dass aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, die Gewährung einer großen Witwenrente bewirken. Hierfür gibt es keine zeitliche Begrenzung. <<< ----------------- Ich bitte um Hilfe. Wie bewirke ich die große Witwenrente für mein Patenkind. Er ist aufgrund seiner Behinderung dauerhaft nicht in der Lage, sich selbst zu unterhalten. Die Waisenrente ist mit Erreichen des 27. Lebensjahres abgelaufen. Liebe Grüße Patenonkel Peter

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.03.2022 | 11:21

Hallo Patenonkel Peter,

grundsätzlich werden Waisenrenten längstens bis zum 27. Lebensjahr gezahlt.

Die große Witwenrente kommt nur für Ehepartner in Frage.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

keine Witweam 28.03.2022 | 10:54
Sie scheinen hier etwas zu verwechseln. Eine Witwerrente kann man nur als Ehepartner bekommen, wenn der Partner verstorben ist. Sollte das tatsächlich auch bei Ihrem Patenkind der Fall sein, ist genauso wie bei der Waisenrente ein Antrag zu stellen, bei der DRV, dem Versicherungsamt bei der jeweiligen Gemeinde-/Stadtverwaltung, übers Internet... Eine Waisenrente gibt es nur bis zum 27. Lebensjahr (und vielleicht noch ein paar Monate Länger wg. entsprechender Dienste). Danach ist Schluss. Bevor es jetzt zu Unmut wegen Ungerechtigkeit kommt: Es geht vorallem um die Fälle, in denen das Elternteil nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann, weil es sich weiter um das erwachsene Kind kümmern muss.
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