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Bezahltes Praktikum und Minijob

von Katharina28.05.2010 | 23:39
2186 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin gerade mit meinem Studium fertig geworden (Psychologie) und mache nun eine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin. Im Rahmen dieser Ausbildung muss ich 1,5 Jahre ein Praktikum mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 30 Stunden in einer Psychiatrie absolvieren. Ein solches Praktikum wird mir mit 400Euro (nicht sozialversicherungspflichtig) vergütet. Darf ich neben diesem bezahlten vorgeschriebenen Praktikum noch einen Minijob ausüben, ohne, dass ich mit beiden Jobs sozialversicherungspflichtig werde. Mit beiden Jobs zusammen würde ich ja eigentlich die 400Euro Grenze überschreiten und sozialversicherungspflichtig werden, oder? Krankenversichern könnte ich mich bei meiner Krankenkasse zum Studententarif/Auszubildendentarif.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da das Praktikum sozialversicherungsfrei ist, wird der zusätzliche 400,- EURO-Job nicht dazugezählt; er ist also auch frei!

5 Antworten

Feststelleram 29.05.2010 | 09:21
Wenn ich die Kommentare von Sozialrechtler lese, wird mir jedesmal schlecht, ja fast zum Ko....... Sie sollten sich mal outen und den Fragestellern Ihre, wahrscheinlich nicht kostenfreie, Hilfe anbieten. Dann werden unsere Gerichte wg. so manchem von Ihnen genannten Schwachsinn noch mehr überlastet. Auf Ihre Antworten kann das Forum gut verzichten
Sozialrechtleram 29.05.2010 | 08:54
Mit etwas mehr von 3,3 € pro Stunde werden Sie m.E. sittenwidrig entlohnt. Gibt doch an Ihrer Uni bestimmt gute Arbeitsrechtler. An die sollten Sie sich mal wenden.
Sozialrechtleram 29.05.2010 | 11:06
Gegen genetisch bedingte Übelkeit gibt es eine Ulcus Prophylaxe. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
123am 01.06.2010 | 15:53
ich finde den Sozialrechtler sehr witzig und amüsiere mich köstlich. Vielleicht sollten man sich abgewöhnen diesem Sozialrechteler eine Antwort zu schicken, dann geht ihm auch sicher bald die Luft aus MfG
Wolfgangam 01.06.2010 | 22:39
Hallo 123, wenn Sie die Erwiderungen/Ausführungen von Sozialrechtler 'richtig' lesen - manche mögen sie als überzogen oder unbequem empfinden -, wird Ihnen der Witz hintern runter rutschen ;-) Zum Nachdenken sind Sie allerdings nicht verpflichtet ... Gruß w.
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