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Experten-Antwort

Bezahltes Praktikum während Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Maria Brüning09.02.2016 | 18:15
2634 Ansichten
8 Antworten

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Zurzeit absolvieren ich Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben und beziehe Übergangsgeld. Während der Maßnahme ist ein Pflichtpraktikum vorgesehen. Wie wird ein Praktikumsgehalt des Betriebs mit meinem Übergangsgeld verrechnet? Darf ich von meinem Praktikumsgehalt etwas behalten oder wird alles auf das Übergangsgeld angerechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria Brüning,

das während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erzielte Arbeitsentgelt aus einem Praktikum ist nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX auf das Übergangsgeld anzurechnen. Anzurechnen ist dabei das um die gesetzlichen Abzüge und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt.

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7 Antworten

HotRodam 09.02.2016 | 19:58
Praktikas dienen nur dazu, den Arbeitgebern billige Arbeitskräfte zu beschaffen. Und die einzigen Profiteure der "LTA-Maßnahmen" sind die Veranstalter. Das eigentliche politisch vorgegebene Ziel ist es, die Betroffenen kurz und mittelfristig an die JobCenter ab zu schieben, damit deren Klientel billige 1-€URO-Sklaven zugeführt werden können ! Mahlzeit !
W*lfgangam 09.02.2016 | 20:13
...fishing for restroom - muss man Ihnen lassen, Sie gönnen sich immer die 80er Körnung ;-) Gruß w.
Maria Brüningam 09.02.2016 | 21:31
Bitte nur Antworten auf mein Frage. Kommentare zur Rentenversicherung und zum Arbeitsmarkt gehören an andere Stelle. Danke M.Brüning
???am 10.02.2016 | 08:44
Solche Praktika werden in der Regel nicht bezahlt.
Achillam 10.02.2016 | 09:00
Sollten Sie ein bezahltes Praktikum während einer LTA Maßnahme absolvieren, wird das Pratikatengehalt auf Ihr Übergangsgeld voll angerechnet, das heißt Sie bekommen nicht mehr als Ihr Übergangsgeld insgesamt, es sei denn das Gehalt ist höher als das Übergangsgeld.
Maria Brüningam 10.02.2016 | 19:09
Alles klar, dann werde ich mein Praktikumsgehalt leider nicht behalten dürfen. Aber trotzdem danke für Ihre Rückantworten. MB
HotRodam 10.02.2016 | 19:13
Gerne geschehen !
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