Hallo Mausi,
Sie können die Reha-Maßnahme trotz gekündigtem Arbeitsverhältnis antreten und durchführen. In der Zeit der Reha-Maßnahme erhalten Sie von der Rentenversicherung Übergangsgeld so lange sie in dieser Zeit keinen Lohn erhalten. Wäre ab dem 01.11.2018 der Fall. Aufgrund dessen, dass Sie selbst gekündigt haben, werden Sie vermutlich eine Sperrfrist von bis zu drei Monaten bei der Agentur für Arbeit haben in derer Sie keine Leistungen erhalten. Dies sollten Sie noch erfragen. Danach steht Ihnen Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit zu.
Die Antragsformulare zum Übergangsgeld sollten Ihnen mit Ihrem Bewilligungsbescheid über die Reha-Maßnahme zugegangen sein.