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Experten-Antwort

Bezahlung

von Siggi11.11.2025 | 10:12
179 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich bin seit diesem Jahr 2025 in der Transfergesellschaft bei meiner letzten Lohnabrechnung haben Sie mir eine Woche vom Lohn abgezogen. Ich war eine Woche RV - FIT machen normal bezahlte Freistellung. Die Transfer bezahlt nicht da es Transferkurzarbeitergeld ist. Frage Von wem bekomme ich meinen Ausfall Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.11.2025 | 10:59

Hallo Siggi, 

 

wie bei anderen medizinischen Leistungen zur Rehabilitation ist der Arbeitgeber auch bei Leistungen zur Prävention verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung (in der Regel für 6 Wochen (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz)) zu leisten (§ 9 Entgeltfortzahlungsgesetz). Ein Erstattungsanspruch gegenüber der Rentenversicherung besteht nicht. 

Diese Regelungen gelten auch bei einer Transfergesellschaft. 

 

Nach Ende der Lohnfortzahlungspflicht durch den Arbeitgeber kann auch bei Präventionsleistungen ein Anspruch auf Übergangsgeld bestehen. Dieser wird über das Formular G0512 beantragt. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam 

1 Antworten

Fliederam 11.11.2025 | 12:32
Sie beziehen vermutlich Transfer-Kurzarbeitergeld? Dann ist die Transfergesellschaft nur in der Pflicht, die Leistung fortzuzahlen, wenn Sie vor rvFit (oder einer med. Reha) schon AU waren, das ist etwas anders als in der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nachzulesen ist das hier: Fachliche Weisung Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit, Ziff, 4.4 (4), Rn. 98.13 (https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba029760.pdf).… Demnach liegt der Anspruch auf Fortzahlung es Kurzarbeitergeldes nur dann vor, „wenn die Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Attest nachgewiesen wird (BSG - 17.12.13 - B11 AL 11/12 R).“ Die Teilnahme an rvFit wird nicht durch ärztliches Attest nachgewiesen, sondern nur per einer Bescheinigung, daher kein Leistungsfortzahlungsanspruch. Bitte wenden Sie sich an die DRV wegen der Beantragung von Übergangsgeld für die Woche rvFit.
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