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Experten-Antwort

Beziehe Pension und Rente – Habe ich einen Fehler bei der Est.-Erkl. gemacht?

von FriederB16.09.2020 | 18:27
136 Ansichten
6 Antworten
Der Est.-Bescheid liegt vor. Eine ziemliche Nachzahlung ist fällig, obwohl Abschlagszahlungen geleistet wurden. Bevor ich zu einem Steuerberater gehe, würde mich folgendes interessieren: Alterspension und -rente ab 2013. Die Beträge haben sich durch Scheidung 2019 zwischen Pension und Rente verschoben. Gilt für mich jetzt der Rentenfreibetrag von 2013 oder 2019? Vermutlich von 2013. Rentenfreibetrag bedeutet doch auch Pensionsfreibetrag? Die zweite Frage stelle ich deshalb: Unter sonstigen Einkünften ist die Rente eingetragen. Der steuerpflichtige Teil der Rente liegt ca. 34 % unter dem Jahresbetrag der Rente. Also müsste der Rentenfreibetrag von 2013 gelten. Die Pension ist unter „Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit“ Brutto aufgeführt. Vermindert um Versorgungsbezüge (Priv. KV) und Werbungkosten. Müssten hier nicht auch 34% Rentenfreibetrag gekürzt werden? Danke für Hilfe.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.09.2020 | 08:52

Hallo FriederB,

leider haben wir im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung keine Möglichkeit, konkrete Fragen zum Steuerrecht beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn ich Sie mit Ihrer Frage an Ihr zuständiges Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein verweisen muss.

5 Antworten

Steueram 16.09.2020 | 19:06
Wieder jemand, der glaubt dies wäre ein Steuerforum. Leider falsch. Wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein!
Ich denkeam 16.09.2020 | 19:06
Hallo. Bei der Pension ist der ganze Betrag steuerpflichtig. Einen Teil der Versorgungsbezüge gibt es dann als Versorgungsfreibetrag. Renten unterliegen nur zu einem Teil der Besteuerrung.
FriederBam 16.09.2020 | 19:26
Trotz falschem Forum: Danke für die Antwort. Beiträge wegen mir gern löschen. Werde die Lohnsteuerhilfe aufsuche.
FriederBam 16.09.2020 | 19:26
Trotz falschem Forum: Danke für die Antwort. Beiträge wegen mir gern löschen. Werde die Lohnsteuerhilfe aufsuche.
Loniam 17.09.2020 | 12:41
Ich denke schrieb

Hallo.

Bei der Pension ist der ganze Betrag steuerpflichtig.

Einen Teil der Versorgungsbezüge gibt es dann als Versorgungsfreibetrag.

Renten unterliegen nur zu einem Teil der Besteuerrung.

Jeder Beamte bekommt von der Versorgungsstelle eine Aufstellung, früher sagte man dazu Lohnsteuerkarte. Da ist alles genau aufgeführt und die Daten müssen bei der EKSt. nur übernommen werden. Ebenso erhält man von seiner KK eine Aufstellung, da steht schon immer die Nr. dabei wo es eingefügt werden muss. Nichts einfacher als EKSt. mit Elster zumachen.
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