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Experten-Antwort

Bezieher einer vollen befr. EMR, hat er Anspruch auf die Grundrente?

von Alleswissender04.07.2020 | 19:36
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Hallo, ich beziehe eine volle befr. EMR und bin seit 1982 im Berufsleben. Nun beziehe ich seit 09/2016 eine volle befr. EMR und könnte die in die Grundrente umgewandelt werden, oder wie verhält sich das? Oder lohnt sich das nicht? Nun ich habe bis her noch keinen Änderungsrentenbescheid bekommen, wegen der Rentenanpassung. Oder ist es jetzt die neue Masche der DRV uns als Erwerbsminderungsrentner irgendwie los zu werden, ich habe da so ein komisches Gefühl, da meine EMR noch bis 11/2022 läuft. Gruß Alleswissender

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.07.2020 | 11:23

Hallo Alleswissender,

wie Schlaubi und Besserwisser Ihnen schon mitgeteilt haben, ist die Grundrente keine eigene Rentenart sondern lediglich ein Zuschlag, der zu einem Rentenanspruch gezahlt wird. Bei Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung wird also geprüft, ob Sie Anspruch auf einen Zuschlag haben. Eine Voraussetzung für den Anspruch ist unter anderem, dass Sie mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten haben. Es können auch mehr sein.

Wie Schlaubi geschrieben hat, wird die Prüfung der Bestandsrentner sich aber noch bis voraussichtlich bis Ende 2022 hinzuziehen. Sie sollten sich also noch etwas gedulden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Schlaubiam 04.07.2020 | 21:34
Die Mitteilungen zur Rentenerhöhung kommen bis zum 27.7.2020. Die Grundrente ist keine eigene Rentenart. Die Erwerbsminderungsrente läuft weiterhin. Sofern ein Anspruch auf Grundrente besteht, wird die DRV bis Ende 2022 die Rente neu berechnen
Besserwisseram 05.07.2020 | 15:23
Wenn Sie seit September 2016 eine befristete EM-Rente erhalten, dürfte der Rentenfall wohl spätestens im Januar 2016 eingetreten sein. Bei Beginn einer Beschäftigung schon im Januar 1982 ergibt das dann maximal 409 Monate. Für die fälschlicherweise genannte "Grundrente" bei der es sich nur um einen Zuschlag für langjährige Versicherung handelt, sind mindestens 33 Jahre (= 396 Monate) erforderlich. Da weder Zeiten einer Arbeitslosigkeit noch die Zurechnungszeit mitzählen, könnte es schon daran scheitern. Das ist aber nicht der DRV vorzuwerfen: Dafür ist der Gesetzgeber (sprich die Abgeordneten) verantwortlich, der das vermutlich selbst nicht durchblickt.
Alleswissenderam 05.07.2020 | 21:25
Hallo, nein ich habe die EMR rückwirkend zum 01.09.2016 erhalten. Also wenn ich maximal 409 Monate habe, sind mindestens 33 Jahre (= 396 Monate) erforderlich. Dann würde ich ja vollkommen drin liegen, oder muss ich genau 396 Monate haben um vielleicht den Zuschlag zu bekommen. Liege ich drüber, falle ich durch´s Raster, oder wie muss ich das jetzt verstehen? Gruß
Spätaussiedlersohnam 05.07.2020 | 21:40
Wenn diese über 400 Monate alle Beschäftigungszeiten sind (oder Kindererziehung, Pflege), dann könn(t)en sie durchaus einen Anspruch haben. Allerdings wurde diese Gleitzone sehr unsinnig gestaltet. Wer z.B. nur 33 J. hat, der bekommt nur eine Erhöhung, wenn er zwischen 0,3 und 0,4 EP im Durchschnitt hat, und dann wird es auf 0,4 EP gesteigert, also minimal. Bei ihnen, also ein paar Monate weiter in der Gleitzone, gilt es vielleicht für 0,5 - 0,6 EP bestenfalls, d.h. wenn sie vielleicht 0,45 EP haben, werden sie auf 0,5 EP aufgestockt...
Rentenkassenplünderungam 06.07.2020 | 07:35
real ist es aus meiner Sicht so, die DRV wird die Grundrente bezahlen. Die Sozialhilfe der Städte wird massiv entlastet. Am Schluss wird die DRV der Beitragszahler belastet.
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