Hallo Alleswissender,
wie Schlaubi und Besserwisser Ihnen schon mitgeteilt haben, ist die Grundrente keine eigene Rentenart sondern lediglich ein Zuschlag, der zu einem Rentenanspruch gezahlt wird. Bei Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung wird also geprüft, ob Sie Anspruch auf einen Zuschlag haben. Eine Voraussetzung für den Anspruch ist unter anderem, dass Sie mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten haben. Es können auch mehr sein.
Wie Schlaubi geschrieben hat, wird die Prüfung der Bestandsrentner sich aber noch bis voraussichtlich bis Ende 2022 hinzuziehen. Sie sollten sich also noch etwas gedulden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung