Hallo User Blaubär,
wie User W*lfgang Ihnen bereits mitgeteilt hat, kann es zu einer Kürzung der Rente wegen voller Erwerbsminderung kommen, wenn Ihnen eine Rente von der BG gezahlt wird. Beachten Sie den Tipp von User W*lfgang.
Die Übernahme von Kosten für Heil- und Hilfsmittel und von Reha-maßnahmen durch die BG steht dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente nicht entgegen. Die Ursache der Kostenübernahme durch die BG ist Ihre anerkannte Berufskrankheit. Die Ursache für die Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente kann ein anderer Grund sein.
Bei künftigen Reha-maßnahmen ist bei Ihnen jedoch zu beachten, wer die Kosten für die Reha-maßnahme übernehmen soll. Die Deutsche Rentenversicherung wird die Kosten nicht übernehmen, wenn die BG zuständig sein sollte und umgekehrt.
Also brauche ich mir da keine Gedanken machen, wenn die BG eine Reha-Maßnahme bewilligt und ich diese durchführe, das dadurch meine volle befristete EMR gefährdet ist. Oder????
Was ist mit LTA, wenn die BG mir sowas genehmigt, weil ich auf Grund dieser Erkrankungen meinen Beruf nicht mehr ausüben kann und darf. Wie verhält sich das hier?
Gruß Blaubär
Ich hatte selbe Situation.
Das läuft eigentlich seit Jahren problemlos nebenher.
Ich bekomme beide Renten ( sind beide so wenig, dass nichts angerechnet wird) und die BG zahlt immer noch Reha und Physiotherapie für den Arbeitsunfall
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