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Experten-Antwort

Bezieher einer vollen befr. EMR und Anerkennung Berufskrankheit, vereinbart sich das?

von Blaubär06.08.2020 | 17:03
671 Ansichten
6 Antworten
Hallo, ich beziehe z.Z eine volle befr. EMR nun jetzt wurde mir eine Berufskrankheit zugesprochen. Habe dazu 3 Anzeigen auf Berufskrankheit bei der BG zulaufen. In einem Fall übernimmt die BG Heil- und Hilfsmittel und sogar Reha-Maßnahmen. Auch wird wohl in einem Fall eine Rente gezahlt. Nun wie vereinbart sich das jetzt mit der EMR im einen Fall mit der Übernahme von Heil- u. Hilfsmittel und Reha-Maßnahmen und im anderen Fall mit der Rente? Gruß Blaubär

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.08.2020 | 08:11

Hallo User Blaubär,

wie User W*lfgang Ihnen bereits mitgeteilt hat, kann es zu einer Kürzung der Rente wegen voller Erwerbsminderung kommen, wenn Ihnen eine Rente von der BG gezahlt wird. Beachten Sie den Tipp von User W*lfgang.

Die Übernahme von Kosten für Heil- und Hilfsmittel und von Reha-maßnahmen durch die BG steht dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente nicht entgegen. Die Ursache der Kostenübernahme durch die BG ist Ihre anerkannte Berufskrankheit. Die Ursache für die Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente kann ein anderer Grund sein.

Bei künftigen Reha-maßnahmen ist bei Ihnen jedoch zu beachten, wer die Kosten für die Reha-maßnahme übernehmen soll. Die Deutsche Rentenversicherung wird die Kosten nicht übernehmen, wenn die BG zuständig sein sollte und umgekehrt.

5 Antworten

W°lfgangam 06.08.2020 | 19:17
Hallo Blaubär, sofern parallel neben der EM-Rente eine BG-Rente möglich ist, wird diese zuerst voll ausgezahlt. Kommt es allerdings unter Zusammenrechnung beider Renten zu einer Überschreitung des 'Grenzbetrags' aus Sicht DRV, wird die EM-Rente ggf. zu kürzen sein. Informationen darüber finden Sie hier in diesem Merkblatt (S. 38/39): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… TIPP: BG-Bescheid abwarten, vorsorglich der DRV dann eine (verpflichtende!) Mitteilung darüber machen, und warten, ob/was sich bei der EM-Rente tut. Gruß w.
Blaubäram 24.08.2020 | 21:12
Also brauche ich mir da keine Gedanken machen, wenn die BG eine Reha-Maßnahme bewilligt und ich diese durchführe, das dadurch meine volle befristete EMR gefährdet ist. Oder???? Was ist mit LTA, wenn die BG mir sowas genehmigt, weil ich auf Grund dieser Erkrankungen meinen Beruf nicht mehr ausüben kann und darf. Wie verhält sich das hier? Gruß Blaubär
Oh docham 24.08.2020 | 22:13
Blaubär schrieb

Also brauche ich mir da keine Gedanken machen, wenn die BG eine Reha-Maßnahme bewilligt und ich diese durchführe, das dadurch meine volle befristete EMR gefährdet ist. Oder????

Was ist mit LTA, wenn die BG mir sowas genehmigt, weil ich auf Grund dieser Erkrankungen meinen Beruf nicht mehr ausüben kann und darf. Wie verhält sich das hier?

Gruß Blaubär

Wenn durch die Reha der BG Ihre der Erwerbsminderungsrente zugrundeliegenden Einschränkungen gebessert oder wegfallen sollten, könnte sich das, völlig zu Recht, auch auf Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente auswirken. Es ist eher unwahrscheinlich, dass Sie eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme bekommen. Falls das medizinisch vertretbar bzw. machbar wäre, hätte Ihnen das die gesetzliche Rentenversicherung schon angeboten, bevor man die Erwerbsminderungsrente gewährt hat. Allerdings ist nichts in Stein gemeißelt, da Ihre Erwerbsminderungsrente ja nur befristet gewährt ist und damit durchaus die Möglichkeit einer Besserung Ihrer medizinischen Einschränken möglich zu sein scheint.
Danielaam 25.08.2020 | 06:56
Ich hatte selbe Situation. Das läuft eigentlich seit Jahren problemlos nebenher. Ich bekomme beide Renten ( sind beide so wenig, dass nichts angerechnet wird) und die BG zahlt immer noch Reha und Physiotherapie für den Arbeitsunfall
Blaubäram 03.09.2020 | 13:45
Daniela schrieb

Ich hatte selbe Situation.

Das läuft eigentlich seit Jahren problemlos nebenher.

Ich bekomme beide Renten ( sind beide so wenig, dass nichts angerechnet wird) und die BG zahlt immer noch Reha und Physiotherapie für den Arbeitsunfall

Ja gut, bei Arbeitsunfall ist ja was anderes, da gehst Du ja weiterhin arbeiten, oder? Bei mir läuft ja eine befristete volle EMR, da sieht es etwas anders aus. Da wirkt sich eine Reha von der BG etwas anders aus, indem wenn die Reha erfolgreich sein, kann dadurch die EMR gefährdet sein. Weil dann dadurch meine Erwerbsfähigkeit gestiegen ist. Da spielt es dann keine Rolle, für was ich die volle Befr. EMR erhalten habe, sprich mit welcher Erkrankung. Da vielleicht die Reha der BG auf der Orthopädischen Erkrankung genehmigt wurde durch die BG und die volle befr. EMR durch eine innere Erkrankung genehmigt wurde. Die DRV schmeißt dann alles in ein Topf und schaut nicht warum, weshalb etc. sondern sieht nur, aha die Reha war erfolgreich und schon ist die EMR vorbei, auch wenn man durch die andere Erkrankung weiterhin erwerbsgemindert ist. Das interessiert dann die DRV nicht, die sieht nur Reha erfolgreich verlaufen dann ist die Erwerbsfähigkeit nicht mehr gemindert. Obwohl das nicht so wäre. Gruß Blaubär
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