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Experten-Antwort

Bezug von Waisenrente nach eigener Hochzeit

von Lisa27.09.2015 | 07:18
1940 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, mein Freund und ich wollen heiraten. Hat dies Einfluss auf meine Halbwaisenrente? Wird dann z.B. sein Einkommen auf meine Halbwaisenrente angerechnet? Oder wird meine Halbwaisenrente ungekürzt wie bisher gezahlt? Über eine Antwort würde ich mich freuen. MfG Lisa

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Waisenrente vorliegen ( nach Vollend. des 18 LJ Schul oder Berufsausbildung ) fällt die Waisenrente nach Heirat nicht weg .Eventuell sollten Sie aber eine event. Adressenänderung bzw. Namensänderung nach Ihrer Heirat melden.

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5 Antworten

Grokoam 27.09.2015 | 08:32
Die wird verdoppelt!
Schadeam 27.09.2015 | 09:50
Zum einen gibt es seit 01.07.15 die Einkommensanrechnung für Halbwaisenrenten nicht mehr und zum anderen spielt auch der Familienstand keine Rolle. Für Sie ändert sich also durch Heirat nichts.
Dozent Rosenkotam 27.09.2015 | 15:46
Wenn Sie geheiratet habe, fällt der Anspruch auf Waisenrente mit dem Folgemonat weg. Die Waisenrente soll den Unterhalt der Waise zum Überleben sichern. Das übernimmt dann Ihr Ehemann, schließlich unterschreibt er dafür, Sie von nun an fortzubringen. Fazit: Sie brauchen dann nichts mehr vom Sozialstaat!
C.am 27.09.2015 | 16:42
Zitat von Dozent Rosenkot anzeigenausblenden
Sie scheinen auf dem Rechtsstand von vor 1970 stehengeblieben zu sein, den so viel Blödsinn in einem Kommentar: Ein Anspruch auf Waisenrente ist nicht gekoppelt an den Familienstand der Waise. Diese Anspruchsvoraussetzung gibt es nicht. siehe hier: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
W*lfgangam 28.09.2015 | 19:34
...die neue/alleinige Bankverbindung zugunsten des Ehegatten wäre auch von Vorteil ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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