Sofern die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Waisenrente vorliegen ( nach Vollend. des 18 LJ Schul oder Berufsausbildung ) fällt die Waisenrente nach Heirat nicht weg .Eventuell sollten Sie aber eine event. Adressenänderung bzw. Namensänderung nach Ihrer Heirat melden.