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Bezugsberuf

von Maus17.03.2010 | 21:32
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Gibt es rechtliche Auslegungen oder Kriterien zum Bezugsberuf ? Ich bin eigentlich gelernte Sachbearbeiterin und habe in diesem Beruf 10 Jahre gearbeitet. Wurde aufgrund der wirtschaftl. Lage gekündigt. Zuletzt habe ich nun 5 Monate als Lagerhelferin gearbeitet. Was ist nun als Bezugsberuf zu sehen? Vielen Dank für Ihre Antworten. Ich habe hierzu leider nur "schwammiges" gefunden von wegen Auslegungssache und individuelle Einschätzung.

10 Antworten

Schadeam 17.03.2010 | 22:10
Und welchen Bezug hat Ihre Frage zur Rentenversicherung? Könnten Sie etwas zum Hintergrund Ihrer Frage stellen.
fragenderam 18.03.2010 | 00:35
geht es um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder um eine Erwerbsminderungsrente ?
Ahaam 18.03.2010 | 07:21
Es geht wohl um den Berufsschutz im Sinne einer teilw.EM-Rente bei BU (sofern vor dem 02.01.1961 geboren) bzw. die mögliche BU i.S.d. Altrechtes, soweit für Altersrente noch von Bdeutung (sofern vor dem 01.01.1951 geboren). In beiden Fällen ist die BU ähnlich, aber nicht identisch definiert - soweit sollten Sie also angeben, um welchen möglichen Anspruch es sich handelt. Haben Sie eine abgeschlossene Ausbildung und ggf. wie lange in diesem Beruf gearbeitet? Weiter wird sich ggf. die Frage stellen, wie lange und wie weit sie unter der erreichten Qualifizierungsstufe arbeiten. Hier gibt es tatsächlich keine festen Grenzen und die Entscheidung liegt, wenn auch in gewissen Grenzen, im pflichtgemäßen Ermessen desjenigen, welcher über eine beantragte Leistung zu entscheiden hat. Zugegeben: auch das ist schwammig und unbefriedigend - im zweifelsfalls entscheiden die besseren Argumente!
Mausam 18.03.2010 | 08:41
Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung im erstgenannten Beruf und es geht um die Frage nach Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ich will !!! arbeiten.
???am 18.03.2010 | 08:58
Wenn Sie weiter keine Beschäftigungen hatten, wir voraussichtlich die Sachbearbeiter-Tätigkeit (als das Arbeitsleben prägende Tätigkeit) als Bezugsberuf herangezogen werden
Peteram 18.03.2010 | 09:26
http://de.wikipedia.org/wiki/Sachbearbeiter Wenn Sie selbst hier nun "schwammige " Fragen stellen und noch nicht mal ihre genaue erlernte Berufsbezeichung nennen, können Sie auch keine exakten Antworten.... Wir sind hier nicht beim heiteren Berufe raten ...
Ausbilderam 18.03.2010 | 09:21
Sachbearbeiter ist aber kein Beruf, sondern eine Funktionsbezeichnung ! Wie heisst also ihr Beruf in dem Sie eine abgeschlossenen Ausbildung absolviert haben ? Industriekaufmann, Kaufmann im Groß- und Außenhandel, Bürokaufmann oder ?
Mausam 18.03.2010 | 10:02
Ich bin Einzelhandelskauffrau. Aber dies ist für meine Frage doch unerheblich, wenn ich angebe, dass ich eine abgeschlossene Berufsausbildung in diesem Bereich habe. Mich wundert daher der "aggressive Ton" obgleich ich für KOMPETENTE Antworten dankbar bin.
Joachemam 18.03.2010 | 11:44
Entscheidend ist in welchen Beruf Sie eine abgeschlossene Ausbildung haben und ob und vor allem wie lange Sie in ihrem gesamten Arbeitsleben in diesem erlernten Beruf dann auch gearbeitet haben. Dabei wird aber eben ihr gesamtes Arbeitsleben betrachtet und nicht nur die letzten 10 Jahre. Wenn ihre gesamte Arbeitsbiographie aber wirklich bisher "nur" 10,5 Jahre beträgt und Sie davon 10 Jahre als Einzelhandelskauffrau gearbeitet haben ( also fast die ganze zeit ) , ist dieser Beruf natürlich massgebend. Die 5 Monate als Lagerhilfe spielen keine Rolle. Da gibt es keinen Spielraum oder eine andere Interpretation.
Mausam 18.03.2010 | 13:19
Vielen Dank Joachem.
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