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Experten-Antwort

BFAP Bericht

von C. Ritter-Dammeyer22.03.2017 | 20:11
931 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bis ende der Woche nehme ich an einer BFAP teil. Für morgen ist mein Gespräch mit einem Reha Berater zum Abschlussgespräch angesetzt. Die Teilnehmer haben allerdings an unterschiedlichen Tagen ihr Abschlussgespräch und heute war einer von uns bereits dran. Dieser bekam anschließend den Bericht, der von der BFAP verfasst wurde ausgehändigt. Beim Durchlesen waren wir sehr erstaunt und erschüttert über den Inhalt. Im Nachhinein ergeben die Fragen der Therapeutin auch einen Sinn, weil diese offensichtlich in eine Richtung zielte, in Folgemaßnahmen der Einrichtung anzuschließen. Durch diesen Bericht entscheidet sich schließlich alles. Es macht mich (uns) ziemlich fassungslos, dass nach drei Wochen über uns in derart detaillierter Form geurteilt wird. Eine Vertrauensbasis entstand in der Zeit nicht und ist seit heute komplett verloren. Inwieweit kann der Inhalt des Berichtes von mir berichtigt werden, wenn er Inhalte enthält, die nicht den Tatsachen entsprechen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie heute das Gespräch mit Ihrem Reha-Berater haben, dann sprechen Sie doch Ihre Sorgen direkt an. Er wird vor Ort versuchen, mit Ihnen und der Einrichtung, eine Lösung zu finden. Davon unabhängig haben Sie natürlich das Recht zu dem Bericht Stellung zu nehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

???am 23.03.2017 | 08:13
Sie können jederzeit eine Stellungnahme zu diesem Bericht abgeben, in der Sie Ihre Sichtweise schildern. Das können Sie zum einen gegenüber dem Veranstalter tun und eine Berichtigung fordern. Er ist dazu allerdings auch nicht verpflichtet. Oder Sie schicken sie zur DRV, mit der Bitte, Ihre Darstellung bei kommenden Entscheidungen zu berücksichtigen.
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