Ja. BG-Renten haben entschädigenden Charakter und werden vorrangig vor der RT der gRV gezahlt. Sofern wir dann eine AltersRT zahlen, wird die RT der BG grundsätzlich angerechnet. Es kann aber nicht vorhergesagt werden, ob dann wirklich eine Kürzung unserer RT im Ergebnis zustande kommt. Überwiegend ja, es gibt auch Fälle, in denen es nicht zum Ruhen kommt.