Werter „PeterDe“, Ihre gestellten Fragen wurden im Wesentlichen durch die Beiträge von „JustusJonas“ beantwortet und von „Jonny“ ergänzt bezüglich der anzurechnenden Witwenunfallrente (keine Freibeträge). Wünschenswert wäre es, wenn die Teilnehmer des Forums sachlich bleiben. Selbst wir „Experten“ sind keine Übermenschen und nicht frei von Irrtümern. Viele Themen haben mit Altersvorsorge nichts zu tun. Hierfür wurde dieses Forum jedoch ursprünglich geschaffen.
Also noch mal zusammengefasst: Anrechnung der Witwenunfallrente auf die Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung ab Rentenbeginn und in voller Höhe. Der ursprünglich erstellte Bescheid wird nach Mitteilung der gezahlten Witwenunfallrente durch die Unfallversicherung, von der Rentenversicherung abgeändert. Sollten danach Unklarheiten vorliegen, ist ein persönliches Beratungsgespräch in der Auskunfts- und Beratungsstelle die beste Form diese zu beseitigen.
Achso, noch ein Nachtrag:
1. Müssen wir nun, nach dem Rentenbescheid der BG etwas unternehmen, oder wird die RV von sich aus eine neue Berechnung aufstellen?
2. Wieso wird ein Bescheid verschickt, der von Anfang an irrelevant ist, weil die RV wusste, dass meine Mutter eine BG-Rente zu erwarten hat? und
3. Wie hoch wird die Witwenrente nach Einbeziehung der BG-Rente ausfallen?
Meine Eltern waren 50 Jahre verheiratet.
zu 1.) Normalerweise informiert die BG die RV über die Gewährung der UV-Rente und fordert diese auf ihren Erstattungsanspruch geltend zu machen. Es sei denn, dass die UV-Rente auf eigenen Beitragszahlungen beruht, dann erfolgt keine Anrechnung. Dies ist i.d.R. bei landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft der Fall.
zu 2. Wenn Ihr Vater eine UV-Rente bezogen hat meldet die RV vorsorglich einen Erstattungsanspruch auf die ggfls. zu zahlenden Unfallhinterbliebenenrente an. Um eine ewig lange Bearbeitungszeit zu verhindern werden die Bescheide erstellt, ggfls. wird ein Einkommen aus einer Rente oder einer Beschäftigung nach § 97 SGB VI angerechnet. Dies geschieht, damit die Witwen nicht "in der Luft hängen" also ohne Geld dastehen. Denn die Bearbeitungszeit bei den Berufsgenossenschaften dauert nicht selten mehrere Jahre, wenn die Sachlage nicht so glasklar ist.
zu 3.) Wie lange Ihre Eltern verheiratet waren spielt keine Rolle. Es ist entscheidend wie hoch der JAV, die MdE und die monatliche Rente ist. Man kann nicht pauschal sagen, wie hoch die Rente aus der gRV noch sein wird nach Anrechnung. In machen Fällen komm es sogar zu einer sogenannten Nullzahlung, d.h. aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird gar nichts mehr gezahlt...
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