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Experten-Antwort

BG Rente nach dem tod

von Mietze26.04.2024 | 17:38
467 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann bezieht eine unfall-Rente der BG Verkehr. Bekomme ich die nach seinem Tod weiter?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

 

über den Anspruch auf Hinterbliebenenrente von einer BG, kann die Deutsche Rentenversicherung nicht entscheiden.

Richten Sie diese Frage bitte direkt an die BG, die die Unfallrente an Ihren Mann ausbezahlt.

 

Beste Grüße 

 

Ihr Expertenteam

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung
Antwort auf Ach wasUnd was hat Ihr unsinniges Geplärre hier mit diesem Forum zu tun, Möchtegern-Oberlehrer? Aber zu mehr reicht's halt nicht bei Ihnen. Sie dürfen sich aber ein Bonbon nehmen.

Hallo,

 

bitte sachlich bleiben. 

Jeder darf auf dieser Plattform Fragen stellen und seine Meinung äußern.

Dabei jedoch bitte darauf achten, dass keine Formulierungen verwendet werden, die beleidigend aufgefasst werden können.

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung
Antwort auf Noch tollerUnd was hat Dein Dünnpfiff-Kommentar mit dem Forum zu tun?

Hallo,

 

auch hier:

 

Bitte sachlich bleiben. 

Jeder darf auf dieser Plattform Fragen stellen und seine Meinung äußern.

Dabei jedoch bitte darauf achten, dass keine Formulierungen verwendet werden, die beleidigend aufgefasst werden können.

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Au weiaam 26.04.2024 | 17:42
Falsches Forum. Hier geht es um die deutsche RENTENversicherung.
BG-Unfallrenten macht die DRV nichtam 26.04.2024 | 17:42
Fragen Sie doch einfach bei der Berufsgenossnschaft nach. Damit hat die DRV jedenfalls nichts zu tun.
Linkam 26.04.2024 | 17:45
https://www.bg-verkehr.de/versicherung-leistungen/unsere-leistun… Rente an Hinterbliebene Wenn ein Beschäftigter tödlich verunglückt oder an den Folgen einer Berufskrankheit verstorben ist, unterstützt die BG Verkehr die Familie mit Hinterbliebenenleistungen. Dazu gehören Sterbegeld, Überführungskosten, Witwen-/Witwer- sowie Waisenrenten oder -beihilfen.
Schadeam 27.04.2024 | 04:54
Fragen Sie die BG! Unfallwitwenrente gibt es dann, wenn der Tod Unfallfolge ist. Kommt also auf die Todesursache an.
Ach wasam 27.04.2024 | 07:32
Und was hat Ihr unsinniges Geplärre hier mit diesem Forum zu tun, Möchtegern-Oberlehrer? Aber zu mehr reicht's halt nicht bei Ihnen. Sie dürfen sich aber ein Bonbon nehmen.
Beihilfeam 28.04.2024 | 15:21
Wenn ich 'Ja' sage, wie geht es Ihrem Mann damit ab morgen ...?
Noch tolleram 29.04.2024 | 07:48
Und was hat Dein Dünnpfiff-Kommentar mit dem Forum zu tun?
Oh Mannam 29.04.2024 | 07:55
PS: im Übrigen bin ich hier der selbsternannten Forums-Ausputzer, weil es bis zum Oberlehrer bei mir nicht gereicht hat. Mehr habe ich halt einfach nicht drauf.
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