Hallo,
über den Anspruch auf Hinterbliebenenrente von einer BG, kann die Deutsche Rentenversicherung nicht entscheiden.
Richten Sie diese Frage bitte direkt an die BG, die die Unfallrente an Ihren Mann ausbezahlt.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam
Hallo,
bitte sachlich bleiben.
Jeder darf auf dieser Plattform Fragen stellen und seine Meinung äußern.
Dabei jedoch bitte darauf achten, dass keine Formulierungen verwendet werden, die beleidigend aufgefasst werden können.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam
Hallo,
auch hier:
Bitte sachlich bleiben.
Jeder darf auf dieser Plattform Fragen stellen und seine Meinung äußern.
Dabei jedoch bitte darauf achten, dass keine Formulierungen verwendet werden, die beleidigend aufgefasst werden können.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam
https://www.bg-verkehr.de/versicherung-leistungen/unsere-leistungen/geldleistungen#rentenleistungen
Rente an Hinterbliebene
Wenn ein Beschäftigter tödlich verunglückt oder an den Folgen einer Berufskrankheit verstorben ist, unterstützt die BG Verkehr die Familie mit Hinterbliebenenleistungen. Dazu gehören Sterbegeld, Überführungskosten, Witwen-/Witwer- sowie Waisenrenten oder -beihilfen.
Toll und was hat das mit diesem Forum zu tun?
Und was hat Ihr unsinniges Geplärre hier mit diesem Forum zu tun, Möchtegern-Oberlehrer?
Aber zu mehr reicht's halt nicht bei Ihnen.
Sie dürfen sich aber ein Bonbon nehmen.
Toll und was hat das mit diesem Forum zu tun?
Und das ist jetzt Deine fachliche Antwort?🤦♂️😂
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.