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Experten-Antwort

Bg-Rente und Altersrente

von Alberich08.09.2013 | 10:34
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6 Antworten

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Hallo, Ich habe eine Frage zur Bg-Unfallrente. Ich (36 Jahre alt) bekomme nach einem schweren Arbeitsunfall seit 12 Jahren eine Unfallrente (25% Erwerbsminderung ~500 Euro). Mir ist nun aufgefallen das ich im Vergleich zu einem Arbeitskollegen, bei fast gleichem Gehalt und Alter, eine wesentliche höhere gesetzliche Rente bekommen würde. Nun meine Frage: Wird ein Teil der Unfallrente in die gesetzliche Rente eingezahlt bzw. angerechnet ? Und ... so wie ich das bisher verstanden habe erlischt die Unfallrente mit Eintritt in die gesetzliche Rente. Ist das soweit richtig ? Vielen Dank für evtl. Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alberich ,

von der Berufsgenossenschaft werden keine Beiträge auf Ihr Rentenkonto eingezahlt. Da ein Arbeitsunfall anerkannt wurde, wird die Unfallrente in der Regel ohne Befristung lebenslänglich gezahlt.

Beim Zusammentreffen von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Unfallrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Ruhensvorschrift des § 93 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch zu prüfen.

Bevor die Zusammenrechnung erfolgt,ird nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 der genannten Vorschrift eine Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz von der Unfallrente in Abzug gebracht. Dieser Betrag ist immer abhängig von der prozentualen MdE der Unfallrente. Bei einer MdE zwischen 25-30 % beträgt der Grundrentenbetrag z.B. 124,00 €.

Hiernach dürfen beide Renten nach Zusammenrechnung einen bestimmten Grenzbetrag nicht überschreiten. Falls dies eintritt, ruht die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung um diesen Teil. Die Rente aus der Unfallversicherung wird in voller Höhe weitergezahlt.

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5 Antworten

tuenam 08.09.2013 | 14:25
Hallo, die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wird lebenslang bezahlt. Allerdings wird die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) normalerweise um die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV- / BG-Rente) gekürzt (abzüglich eines Freibetrages). Das ganze ist im § 93 des SGB VI festgelegt und nennt sich Ruhensberechnung. Gruß
tuenam 08.09.2013 | 14:34
hier ist das ganze auf den Seiten 34 und 35 beschrieben: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
Albericham 08.09.2013 | 16:45
Danke für die schnelle Antwort. Ich hab noch mal ein wenig gegoogelt ... vor allem wegen dem Freibetrag. Dazu hab ich folgendes gefunden: "Die Rentenversicherung zieht von der Unfall- oder BK-Rente einen Freibetrag ab, der nicht angerechnet werden darf. Dieser Freibetrag entspricht der Grundrente, die für den gleichen Körperschaden nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), zum Beispiel für Gewaltopfer gezahlt würde." Können Sie mir sagen wer mir Auskunft darüber geben kann bzw. muß wie hoch der Freibetrag in meinem Fall wäre ? Allgemein hab ich das Gefühl das sich keiner für so etwas verantwortlich fühlt. Jeder leitet einen an das nächste Amt weiter ...
Tuenam 08.09.2013 | 16:51
Die Freibeträge stehen auf S.34 oben .. Gruß
Tuenam 09.09.2013 | 07:25
Nicht oben sondern so etwa in der Mitte... Sorry
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