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BG-Rente und Altersrente

von Esmeralda09.01.2020 | 12:01
122 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, ich bin am 19.08.1936 geboren und erhalte derzeit seit 01.09.2001 eine Altersrente von ca. 640€ Netto. Nun habe ich jetzt die Bestätigung erhalten, dass mir eine Rente von der Berufsgenossenschaft wegen einer Berufkrankeit in Höhe von ca. 1.700€ anerkannt wird. Die Dame teilte mir dann noch mit, dass aber die Altersrente womöglich gekürzt wird bzw. auch wegfallen kann, das es irgendwelche Freibeträge gibt. Ich dachte ich bekomme beide Renten weiterhin voll ausbezahlt. Meine unverbindliche Frage: "Wieviel Rente erhalte ich ca. noch von der Rentenversicherung? klar ist es immer individuell daher wäre ein Beispiel mit den oben genannten Zahlen gut. Und bitte nicht nur zu schreiben, senden Sie den BG Bescheid an die DRV. Das ist passiert es dauerd aber seine Zeit. Ich hætte ja gerne nur eine Beispielrechnung wie es errechnet wird und was es mit den freibeträgen etc. gehandhabt wird. Ich danke im Voraus für eine Antwort.

5 Antworten

Galgenhumoram 09.01.2020 | 12:09
die von Ihnen gewünschte Berechnung kann hier nicht erfolgen, da viele Faktoren nicht bekannt sind, welche für die Berechnung benötigt werden (Eintritt des Leistungsfalls der BG; Jahresarbeitsverdienste etc.) Diese Daten werden der DRV seitens der BG zur Verfügung gestellt und dann erst kann die Berechnung erfolgen: Diese Art der Berechnung kann nicht so pauschal gemacht werden, wie zum Beispiel Aussagen zu einer Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten. Also insofern müssen sie mit der Antwort des Experten von 10:27h leben
Esmeraldaam 09.01.2020 | 12:23
Die BG hat den Versicherungsfall rückwirkend zum 1.2.2019 festgestellt. die von Ihnen gewünschte Berechnung kann hier nicht erfolgen, da viele Faktoren nicht bekannt sind, welche für die Berechnung benötigt werden (Eintritt des Leistungsfalls der BG; Jahresarbeitsverdienste etc.) Diese Daten werden der DRV seitens der BG zur Verfügung gestellt und dann erst kann die Berechnung erfolgen: Diese Art der Berechnung kann nicht so pauschal gemacht werden, wie zum Beispiel Aussagen zu einer Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten. Also insofern müssen sie mit der Antwort des Experten von 10:27h leben
Schadeam 09.01.2020 | 12:25
Dann schlage ich Ihnen vor, dass Sie wenn Sie den neuen Rentenbescheid haben einen Beratungstermin bei der nächsten Beratungsstelle der DRV vereinbaren und sich die Anrechnung erklären lassen. Auch ich glaube kaum dass sich hier einer hinsetzt und Ihr Beispiel durchrechnet, v.a. weil eh noch einige Angaben die man bräuchte fehlen.
Werner67am 09.01.2020 | 13:05
Wenn der Versicherungsfall der Unfallrente (Unfall oder Berufskrankheit) erst nach Beginn der Altersrente eingetreten ist, wird die Unfallrente NICHT auf die Altersrente angerechnet (§ 93 Abs. 5 SGB VI) Als Zeitpunkt des Versicherungsfalls gilt bei einer Berufskrankheit der letzte Tag, an dem eine versicherte Tätigkeit verrichtet worden ist, die ihrer Art nach geeignet war, die Berufskrankheit zu verursachen. Gruß Werner
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