Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Die BG hat den Versicherungsfall rückwirkend zum 1.2.2019 festgestellt. die von Ihnen gewünschte Berechnung kann hier nicht erfolgen, da viele Faktoren nicht bekannt sind, welche für die Berechnung benötigt werden (Eintritt des Leistungsfalls der BG; Jahresarbeitsverdienste etc.) Diese Daten werden der DRV seitens der BG zur Verfügung gestellt und dann erst kann die Berechnung erfolgen: Diese Art der Berechnung kann nicht so pauschal gemacht werden, wie zum Beispiel Aussagen zu einer Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten. Also insofern müssen sie mit der Antwort des Experten von 10:27h leben
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