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Experten-Antwort

BG Unfallrente +EMR?

von Mario Haupt24.04.2024 | 11:14
356 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe eine BG Unfallrente schon über 20 Jahre, und überlege EMR Rente zu beantragen, kann man zwei Renten erhalten? Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mario Haupt,

 

es kann der Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung  von der Deutschen Rentenversicherung neben dem Bezug einer BG-Unfall Rente möglich sein, wenn die Anspruchsvoraussetzung der Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt sind.

Es muss allerdings bei parallelem Rentenbezug geprüft werden, ob die BG-Rente mit der Rente wegen Erwerbsminderung verrechnet werden muss.

Ob eine Kürzung der Rente wegen Erwerbsminderung durch eine nebenher bezogene BG-Rente stattfindet, muss individuell überprüft werden.

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Mr.Xam 24.04.2024 | 11:20
Zu Ihrer Frage: Ja, kann man. Freundliche Grüsse
Jaam 24.04.2024 | 11:26
Klares ja
Anonymam 24.04.2024 | 11:32
Grundsätzlich Ja, aber es kann passieren, dass die BG-Rente auf die gesetzliche Rente angerechnet wird. Das muss individuell geprüft werden. Vereinbaren Sie bitte einen Termin bei der Beratungsstelle und bringen Sie ihren BG-Bescheid mit. Ebenso fragen Sie zuvor bei der BG an, wie hoch der aktuelle Jahresarbeitsverdienst (=JAV) ist. Die Kollegen könne es dann berechnen.
Aber sicheram 24.04.2024 | 11:34
gut überlegenam 24.04.2024 | 12:21
Zitat von Anonym anzeigenausblenden
hmmm... dass es dann bereits berechnet werden kann, ob und wie die BG-Rente sich auf eine EM-Rente auswirken würde, ist doch recht fraglich... Denn ob überhaupt und wenn in welchem Umfang eine Erwerbsminderung vorliegt, wird ja erst nach EM-Rentenantrag geprüft und festgestellt. Hierzu dann ggfs. noch verschiedene Berechnungen zu machen, abhängig von diversen völlig unbekannten Daten sprengt doch sicher den Rahmen eines Beratungstermins und auch der programmtechnischen Möglichkeiten. Da erscheint es doch sinnvoller (?), zunächst einmal eine Rentenauskunft bei der zuständigen DRV anzufordern (sofern das Versichertenkonto bereits geklärt ist) bzw. eine Kontenklärung zu veranlassen und bereits parallel schon einmal einen Antrag auf EM-Rente zu stellen (auch in dem Zusammenhang muss dann das Konto geklärt sein/werden). Die Bearbeitungszeit für einen EM-Rentenantrag kann auch Monate in Anspruch nehmen.... Man kann den aber auch zurück ziehen, wenn sich dann aufgrund weiterer Informationen und weiterer Berechnungen ergibt, dass es sich ungünstig auswirken würde. Sinnvoll wäre es aber auch, die Feststellung eines GdB zu veranlassen (wenn nicht bereits geschehen), denn bereits ab einem GdB 20 gibt es steuermindernde Pauschalbeträge, ab GdB 50 (und dem notwendigen Alter und 35 Beitragsjahren) erleichtert es den (alternativen) Zugang in eine vorgezogene Altersrente. Für diese allerdings (so sie denn zeitnah schon in Frage käme), könnten die Berechnungen im Zusammenhang mit BG-Rente erstellt werden, denn da gäbe es klare Angaben über möglichen Rentenbeginn und Höhe. Etwas ausführlicher sich noch beraten zu lassen, als es hier im Forum möglich ist, ist also auf jeden Fall empfehlenswert! https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Anonymam 24.04.2024 | 13:20
Zitat von gut überlegen anzeigenausblenden
gut überlegen schrieb

hmmm... dass es dann bereits berechnet werden kann, ob und wie die BG-Rente sich auf eine EM-Rente auswirken würde, ist doch recht fraglich...

Denn ob überhaupt und wenn in welchem Umfang eine Erwerbsminderung vorliegt, wird ja erst nach EM-Rentenantrag geprüft und festgestellt. Hierzu dann ggfs. noch verschiedene Berechnungen zu machen, abhängig von diversen völlig unbekannten Daten sprengt doch sicher den Rahmen eines Beratungstermins und auch der programmtechnischen Möglichkeiten.

Da erscheint es doch sinnvoller (?), zunächst einmal eine Rentenauskunft bei der zuständigen DRV anzufordern (sofern das Versichertenkonto bereits geklärt ist) bzw. eine Kontenklärung zu veranlassen und bereits parallel schon einmal einen Antrag auf EM-Rente zu stellen (auch in dem Zusammenhang muss dann das Konto geklärt sein/werden).

Die Bearbeitungszeit für einen EM-Rentenantrag kann auch Monate in Anspruch nehmen.... Man kann den aber auch zurück ziehen, wenn sich dann aufgrund weiterer Informationen und weiterer Berechnungen ergibt, dass es sich ungünstig auswirken würde.

Sinnvoll wäre es aber auch, die Feststellung eines GdB zu veranlassen (wenn nicht bereits geschehen), denn bereits ab einem GdB 20 gibt es steuermindernde Pauschalbeträge, ab GdB 50 (und dem notwendigen Alter und 35 Beitragsjahren) erleichtert es den (alternativen) Zugang in eine vorgezogene Altersrente. Für diese allerdings (so sie denn zeitnah schon in Frage käme), könnten die Berechnungen im Zusammenhang mit BG-Rente erstellt werden, denn da gäbe es klare Angaben über möglichen Rentenbeginn und Höhe.

Etwas ausführlicher sich noch beraten zu lassen, als es hier im Forum möglich ist, ist also auf jeden Fall empfehlenswert!

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

Lieber Kollege, um eine Berechnung nach § 93 SGB VI durchzuführen, brauchen Sie keine EDV. Das ist ist zwei Minuten berechnet.
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