hmmm... dass es dann bereits berechnet werden kann, ob und wie die BG-Rente sich auf eine EM-Rente auswirken würde, ist doch recht fraglich...
Denn ob überhaupt und wenn in welchem Umfang eine Erwerbsminderung vorliegt, wird ja erst nach EM-Rentenantrag geprüft und festgestellt. Hierzu dann ggfs. noch verschiedene Berechnungen zu machen, abhängig von diversen völlig unbekannten Daten sprengt doch sicher den Rahmen eines Beratungstermins und auch der programmtechnischen Möglichkeiten.
Da erscheint es doch sinnvoller (?), zunächst einmal eine Rentenauskunft bei der zuständigen DRV anzufordern (sofern das Versichertenkonto bereits geklärt ist) bzw. eine Kontenklärung zu veranlassen und bereits parallel schon einmal einen Antrag auf EM-Rente zu stellen (auch in dem Zusammenhang muss dann das Konto geklärt sein/werden).
Die Bearbeitungszeit für einen EM-Rentenantrag kann auch Monate in Anspruch nehmen.... Man kann den aber auch zurück ziehen, wenn sich dann aufgrund weiterer Informationen und weiterer Berechnungen ergibt, dass es sich ungünstig auswirken würde.
Sinnvoll wäre es aber auch, die Feststellung eines GdB zu veranlassen (wenn nicht bereits geschehen), denn bereits ab einem GdB 20 gibt es steuermindernde Pauschalbeträge, ab GdB 50 (und dem notwendigen Alter und 35 Beitragsjahren) erleichtert es den (alternativen) Zugang in eine vorgezogene Altersrente. Für diese allerdings (so sie denn zeitnah schon in Frage käme), könnten die Berechnungen im Zusammenhang mit BG-Rente erstellt werden, denn da gäbe es klare Angaben über möglichen Rentenbeginn und Höhe.
Etwas ausführlicher sich noch beraten zu lassen, als es hier im Forum möglich ist, ist also auf jeden Fall empfehlenswert!
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html