Hallo Metzger,
ja, eine Anrechnung findet grundsätzlich statt. In der von Mondkind genannten Vorschrift sind auch die (seltenen) Ausnahmen von einer Anrechnung aufgeführt (z.B. eigene Beitragsleistung zur Unfallversicherung).
Die Berechnung des Ruhensbetrags führt nicht automatisch immer zu einer Kürzung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab und soll im Ergebnis eine Übersicherung vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung