Hallo Jürge,
das Finanzamt erhält alle relevanten Daten automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung übermittelt. Sie selbst müssen keine Daten zu Ihrer gesetzlichen Rente in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Dies entbindet Sie jedoch nicht von der Pflicht, eine Einkommensteuererklärung mit Anlage R abzugeben.
Wichtig:
Wir melden die erforderlichen Daten für die Rentenbesteuerung an die Finanzverwaltung. Es werden allerdings keine Steuern von uns abgeführt.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung