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Experten-Antwort

Bildungsträger storniert die Umschulung

von Gryf20.08.2012 | 17:40
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Einen schönen guten Abend wünsche ich. Ich habe folgendes Problem, im März habe ich einen RVL gemacht und ich sollte nun ab September eine Umschulung machen. Die Umschulung wurde auch bereits mit Bescheid genehmigt. Nun findet die Umschulung nicht statt da sich nicht genug Teilnehmer gefunden haben.Ich selber beziehe im Moment Zwischenübergangsgeld und dieses war geplant bis zum Beginn der Maßnahme. meine Fragen: Bleibt das Übergangsgeld solange bestehen bis zu einem Umschulungsbeginn? was passiert mit dem ersten bescheid wird dieser zurückgezogen? Muss ich damit rechnen nun nicht mehr meinen Wuschberuf erlernen zu können? Beruf A wurde abgesagt aber Beruf B hat noch Plätze frei also ab mit Ihnen dorthin? Wo stehe ich im moment rechtlich? Fragen über Fragen, ich hoffe Ihr habt mein Problem erkannt und könnt mir ein wenig Hoffnung machen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gryf,

die von „???“ gemachten Überlegungen wird der Rentenversicherungsträger sich auch stellen und mit in seine weiteren Entscheidungen einbeziehen. Aufgrund Ihrer Angaben kann davon ausgegangen werden, dass das Zwischenübergangsgeld für die Zeit von März bis September bezahlt werden sollte.

Ob der Rentenversicherungsträger von einer Arbeitsfähigkeit und Arbeitslosigkeit Ihrerseits ausgegangen ist, bei der Ihnen jedoch die Möglichkeit eine Beschäftigung aufzunehmen aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben nicht zuzumuten ist kann hier nicht gesagt werden. Ggfs. würde der Rentenversicherungsträger aber neu entscheiden müssen, ob die Gründe auch weiterhin vorliegen, Ihnen das Zwischenübergangsgeld über den September hinaus weiter zu zahlen. Sie sollten daher das Gespräch mit Ihrem Rehafachberater suchen und gemeinsam mit diesem besprechen, ob Sie auf den Beginn des nächsten Kurses warten können, oder ob ggfs. bei einem anderen Träger ein vergleichbarer Kurs bereits zu einem früheren Zeitpunkt belegt werden kann.

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1 Antworten

???am 20.08.2012 | 21:29
Wann beginnt denn dann die nächste Umschulung in Ihrem Wunschberuf? Und wie groß sind die Chancen, dass dieser Kurs zustandekommt? Wie reagieren die anderen Personen, die für diese Umschulung vorgesehen waren? Gibt es evtl. andere Bildungsträger, bei denen Sie Ihre Ausbildung bereits jetzt antreten können? Und ist denn der Unterschied zwischen Beruf A und B wirklich so groß? Die Antworten auf diese Fragen werden ganz erheblich die Entscheidung der DRV beeinflussen. Sie sollten jetzt vorallem selbst aktiv werden und möglichst die Antworten herausfinden. Sollten alle vorgesehenen Umschüler bei der Stange bleiben und auf den nächsten Beginntermin warten, steigen die Chancen, dass die Umschulung dann auch tatsächlich stattfindet, haben Sie bessere Argumente gegenüber der DRV. Auf der anderen Seite müssen Sie natürlich auch ausgleichsbereit sein, da Sie ja Zwischenübergangsgeld beziehen wollen. Wenn die von Ihnen gewünschte Ausbildung bei einem weiter entfernten oder für Sie weniger attraktiven Bildungsträger ab September angeboten wird, sollten Sie sich damit vertraut machen, dort die Umschulung zu absolvieren. Auch alternative Berufe, insbesondere die mit Ihrem Wunschberuf artverwandt sind, sollten Sie in Betracht ziehen. Man wird und kann Sie sicher zu nichts zwingen, aber wenn Sie nicht zeigen, dass Sie sich erntshaft mit Alternativen zum einfachen Abwarten beschäftigt haben, sinken Ihre Chancen auf eine Umschulung ganz gleich welcher Art.
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