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Experten-Antwort

Bin ich Berufsunfähig ?

von Rainer01.08.2018 | 10:22
404 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin männlich 1960 geb.seid Januar krank, Baybass Operation,darf laut Kardiologe meinen Beruf (Berufskraftfahrer,mit Lehre )nicht mehr ausüben.weiter krank oder Rente beantragen ? Wie soll ich weiter vorgehen? Würde jetzt 60 Monate Zurechnung bekommen und 10,8% Abzüge !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rainer,

inwieweit bei Ihnen Erwerbsminderung vorliegt, kann nur in Zusammenhang mit einem Rentenantrag geprüft werden. Im Falle einer Rentenantragstellung prüft der Rentenversicherungsträger, ob Erwerbsminderung in voller Höhe oder ggf. teilweise Erwerbsminderung vorliegt.

Wir empfehlen Ihnen, einen persönlichen Beratungstermin in einer Beratungsstelle vor Ort zu vereinbaren, damit geklärt werden kann, ob eine sofortige Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente sinnvoll ist. Sollte allerdings bereits eine Aufforderung der Krankenkasse zur Rentenantragstellung vorliegen, müssen Sie dieser Aufforderung Folge leisten.

Grundsätzlich ist eine Rente wegen Erwerbsminderung mit einem Abschlag von max. 10,8 % verbunden, je nach dem Lebensalter des Antragstellers.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schorscham 01.08.2018 | 11:13
Wer weder seinen bisherigen Hauptberuf noch eine sozial zumutbare Verweisungstätigkeit vollschichtig ausüben kann, hat eventuell Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähiglkeit, wenn er vor 1961 geboren wurde. Zumutbare Verweisungstätigkeiten müssen den Kenntnissen und Fähigkeiten des Betroffenen entsprechen und dürfen eine Qualifikationsstufe unter dem bisherigen Hauptberuf liegen. So dürfen z.B. Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion auf normale Facharbeiter-Tätigkeiten verwiesen werden, Facharbeiter auf Tätigkeiten, die eine echte Ausbildung von mindestens dreimonatiger Dauer erfordern und ungelernte Arbeiter auf JEDE Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes. MfG
Raineram 01.08.2018 | 11:02
Muss dazu sagen,das ich laut Reha Bericht noch vollschichtig leichte Arbeit verrichten kann !
Hans Huberam 01.08.2018 | 12:51
Wurde in meinen Reha Bericht auch so geschrieben, als ich dann ausgesteuert wurde und vom Arbeitsamt aufgefordert wurde EMR zu beantragen bekam ich die volle EMR ohne auch nur bei einen Gutachter vorstellig gewesen zu sein. Meine Krankenunterlagen reichten der RV. In Reha Einrichtungen wollen die Ärzte ein Erfolgserlebnis haben sonst wären Sie ja unnütz.
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