Wenn Sie die Rente vorschüssig erhalten, am Ende des Monats für den folgenden, dann muss die zurückgezahlt werden. Wenn Sie, sie nachschüssig erhalten, am Ende des Monats für den laufenden, dann nicht. Die Rente für den Todesmonat kann man immer behalten. Das Problem der anschl. evtl. WW-RT lass ich weg!