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Experten-Antwort

Bis wann wird EM Rente rückwirkend gezahlt

von Interessiert23.02.2021 | 07:43
2609 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Wie weit rückwirkend geht eine EM Rente? Wenn man z.B seit Dezember 2019 AU ist und man hat den Antrag für EM Rente im September 2020 gestellt, wenn dann der Bescheid jetzt in 2021 irgendwann kommen sollte bis wann kann dann die Rückwirkung gehen??? Es gibt doch auch diese 6 Monate Wartezeit wo noch nicht gezahlt wird , wie verhält sich das??

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Interessiert,

der Rentenbeginn einer Rente wegen Erwerbsminderung ist abhängig vom Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung und dem Zeitpunkt des Rentenantrags. Außerdem spielt es auch eine Rolle, ob die Rente unbefristet zu leisten ist oder befristet.

Wird der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung gestellt, beginnt eine unbefristete Rente mit Folgemonat. Ist sie hingegen befristet, beginnt sie erst 6 Monate später.

Wird der Antrag außerhalb der Antragsfrist von 3 Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung gestellt, beginnt eine unbefristete Rente im Monat der Antragstellung. Eine befristete Rente beginnt hingegen generell erst nach 6 Monaten. Wird der Antrag erst nach Ablauf dieser 6 Monate gestellt, beginnt auch eine befristete Rente erst im Monat der Antragstellung.

In Ihrem Beispiel würde die Rente im September 2020 beginnen. Dabei wäre es unerheblich, ob die Rente unbefristet oder befristet geleistet wird, da der Antrag in beiden Fällen verspätet gestellt worden wäre.

Die unbefristete Rente hätte zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 01.01.2020 begonnen, wenn der Antrag bis zum 31.03.2020 gestellt worden wäre. Für eine befristete Rente mit frühestmöglichen Rentenbeginn am 01.07.2020 hätte der Antrag bis 31.07.2020 gestellt werden müssen. Der Zeitpunkt der Bescheiderteilung ist in beiden Fällen ohne Belang.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anja,

verstehe ich Sie richtig? Sie haben einen Rentenantrag gestellt und im Rentenverfahren wurde festgestellt, dass vorrangig eine Reha-Maßnahme durchgeführt werden soll?

In diesem Fall wäre das Rentenverfahren noch nicht abgeschlossen und für den Zeitpunkt der Rentenantragstellung wäre der ursprüngliche Rentenantrag maßgeblich.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lol, Sie haben recht, dass auch eine befristete Rente vor Ablauf von 6 Monaten beginnen kann, wenn Arbeitslosengeld oder Krankengeld vorher wegfällt. Diese Besonderheit gilt aber nur bei befristeten EM-Rente, bei denen das Leistungsvermögen unter 3 Std. täglich liegt und damit nicht bei Arbeitsmarktrenten. Die allgemeine Antragsfrist von 3 Monaten ist aber auch in diesen Fällen zu beachten.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Interessiertam 23.02.2021 | 08:28
Super danke das war sehr ausführlich erklärt...!!!
Schadeam 23.02.2021 | 07:55
Unterstellt man dass ab Beginn der AU im Dezember 2019 auch Erwerbsminderung besteht (kann sein muss aber nicht) wäre der Rentenantrag im September mehr als 3 Monate nach Eintritt der EM gestellt worden und dann käme es (im Bewilligungsfall) zu einem Rentenbeginn am 01.09.2020. Die angesprochenen 6 Monate wären bei einer Zeitrente relevant; ändert aber im konkreten Fall nichts weil auch dann der September 2020 mehr als 6 Monate nach Eintritt der EM im Dezember 2019 läge.
Anja B.am 23.02.2021 | 08:58
Hallo, ich lese gerade aufmerksam mit, weil es es sich bei mir sehr ähnlich verhält, nur noch mit dem Zusatz: Rehanantrag NACH Rentenantrag. Würden diese Angaben auch dann gelten, wenn die DRV nach der Antragstellung eine Reha-Maßnahme angeordnet hätte? Oder würde dann der Rehaantrag erst als Rentenantrag umdeutet werden? Lieben Gruß, Anja
Anjaam 23.02.2021 | 11:37
Ja, genau. Sie haben mich richtig verstanden. Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Besten Gruß
Lolam 23.02.2021 | 14:18
Unabhängig von den 6 Monaten wird eine volle befristete Rente mit dem Wegfall des KG oder ALG geleistet. Wenn die Ursache für den Wegfall die EM ist. In diesen Fälle gibt es also keine Fristen. Die Rente konnte theoretisch sogar mit dem ersten Tag der EM geleistet werden.
holzwurmam 16.03.2021 | 13:19
wie lange wird teilweise EM gezahlt bei vorzeitigen eintritt in altersrente?
Siehe hieram 16.03.2021 | 18:39
Hallo holzwurm, besser ist es, einen eigenen Beitrag zu öffnen, anstatt sich an einen 'anzuhängen', aber durch Zufall wird Ihre völlig neue Frage dann ja doch auch entdeckt :-) Sobald Sie die Anspruchsvoraussetzung für eine vorgezogene Altersrente erfüllt UND diese beantragt haben, entfällt die teilweise EM-Rente ab Datum des Beginns der nachfolgenden Altersrente. Also angenommen, Ihre tw-EM-Rente ist unbefristet, Sie könnten aber ab 09/2021 eine Rente für langjährig Versicherte beanspruchen und beantragen diese auch, dann wird die tw-EM-Rente noch bis 31.08.2021 bezahlt und ab 01.09.2021 (nur noch!) die Altersrente. Es gibt also NICHT teilweise EM-Rente UND volle Altersrente.
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