Hallo Interessiert,
der Rentenbeginn einer Rente wegen Erwerbsminderung ist abhängig vom Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung und dem Zeitpunkt des Rentenantrags. Außerdem spielt es auch eine Rolle, ob die Rente unbefristet zu leisten ist oder befristet.
Wird der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung gestellt, beginnt eine unbefristete Rente mit Folgemonat. Ist sie hingegen befristet, beginnt sie erst 6 Monate später.
Wird der Antrag außerhalb der Antragsfrist von 3 Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung gestellt, beginnt eine unbefristete Rente im Monat der Antragstellung. Eine befristete Rente beginnt hingegen generell erst nach 6 Monaten. Wird der Antrag erst nach Ablauf dieser 6 Monate gestellt, beginnt auch eine befristete Rente erst im Monat der Antragstellung.
In Ihrem Beispiel würde die Rente im September 2020 beginnen. Dabei wäre es unerheblich, ob die Rente unbefristet oder befristet geleistet wird, da der Antrag in beiden Fällen verspätet gestellt worden wäre.
Die unbefristete Rente hätte zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 01.01.2020 begonnen, wenn der Antrag bis zum 31.03.2020 gestellt worden wäre. Für eine befristete Rente mit frühestmöglichen Rentenbeginn am 01.07.2020 hätte der Antrag bis 31.07.2020 gestellt werden müssen. Der Zeitpunkt der Bescheiderteilung ist in beiden Fällen ohne Belang.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung