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Bisher ALG II bezogen und ab 01.09. dann Übergangsgeld seitens der DRV => evtl. finanzielle Versorgungslücke droht

von FCM17.08.2016 | 14:39
1119 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Miteinander. Mit Bescheid vom 22.07.16 wurde mir, meine ab 01.09.16 beginnende berufliche Rehabilitation, seitens der DRV bewilligt. Aufgrund der in meinem Fall länger andauernden Arbeitslosigkeit (> 3 Jahre), beziehe ich (!)noch(!) aktuell bzw. bis zuletzt ALG II. Die letzte reguläre Zahlung seitens des zuständigen Jobcenter erfolgte am 29.07.16 (ALG II vorwirkend für August. Soweit, so gut. Nachdem ich am 11.08.16 den ÜG-Bewilligungsbescheid (bewilligtes Übergangsgeld ab 01.09.16) seitens der DRV postalisch erhalten habe, legte ich umgehend diesen ÜG-Bewilligungsbescheid bei meiner zuständigen JC-Sachbearbeiterin, sprich noch am selben Tag, vor. Gestern erhielt ich von der JC-Sachbearbeiterin nun eine Mitteilung mit dem Hinweis darauf, dass die DRV dem JC mitgeteilt hat, dass die laufenden ÜG-Zahlungen zum 01.09.16 aufgenommen werden. Dementsprechend ist mit gestrigen Datum (16.08.16), nun mein Anspruch auf ALG II - aller Voraussicht nach mit Wirkung zum 31.08.16-, erloschen. Ein entsprechender Aufhebungsbescheid diesbezüglich ist aktuell per Post an mich unterwegs. Seitens der JC-Sachbearbeiterin, wird mir nun zwecks Sicherstellung meines Lebensunterhalt bis zum Eintreffen der ersten ÜG-Zahlung (vorraus. Ende September), geraten eine "darlehensweise Gewährung der SGB II-Leistungen für den Monat September 2016", schriftlich zu beantragen. Kann mir bitte hier jemand, bezüglich der genauen Formulierung für die vorgeschlagene Darlehens-Beantragung beim Jobcenter, behilflich sein? Dazu möchte ich ergänzend anmerken, dass ich aufgrund der bevorstehenden "Umstellung" von ALG II auf ÜG, zwar einen Termin beim hiesigen Arbeitslosenzentrum zwecks Beratung/unterstützender Begleitung, mir organisiert habe. Da jedoch kein freier Termin vor dem 30.08.16 mehr zu bekommen war, kann ich die dankenswerte Hilfe/Unterstützung von diesem, noch nicht in Anspruch nehmen. Die Zeit rast aber in meinem Fall, es sind noch zwei Wochen bis zum Beginn der beruflichen Reha/LTA. Ich bin fürchterlich, nervlich angespannt und da ich keine finanziellen Rücklagen/bzw. auf die Unterstützung der Familie zurückgreifen kann, befürchte ich das Schlimmste. Ganz dickes Dankeschön schon vorweg für die jede Form der Unterstützung/Hilfe hierüber!!!

2 Antworten

Nahlaam 17.08.2016 | 20:01
Zitat von FCM anzeigenausblenden
"Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der am 01.09.2016 beginnenden beruflichen Rehabilitationsmaßnahme und des Anspruchs auf Übergangsgeld, welches vermutlich erst zu einem späteren Datum von der DRV ausgezahlt wird, beantrage ich hiermit zur Sicherung meines Lebensunterhaltes darlehensweise die Weitergewährung der SGB II-Leistungen für den Monat September 2016 gemäß meines Bescheides vom xy (Anspruch der Leistungen bist 31.08.2016). Nach der Auszahlung des Übergangsgeldes werde ich dieses Darlehen sofort zurückführen. Hilfsweise bitte ich um sofortige Erledigung der entsprechenden Formalitäten, damit das Übergangsgeld durch die DRV berechnet und ausgezahlt werden kann. Vielen Dank für die kurzfristige Erledigung und entsprechende schriftliche Bestätigung. Mit freundlichem Gruß" So in etwa. Viel Erfolg für die berufliche Reha.
FCMam 24.08.2016 | 07:47
Zitat von Nahla anzeigenausblenden
Hallo Nahla, leicht "verspätet", erstmal nochmals vielen Dank für deine schnellen, netten und ausführlichen Beitrag zu meiner Frage! :-) Zwar nicht 1:1, aber weite Teile deines Vorschlags habe ich so in mein Antragsschreiben übernommen. Der Antrag auf das Darlehen liegt der JC-Sachbearbeiterin bereits ein paar Tage vor. Ich hoffe nun jeden Tag auf einen positiven Bescheid dazu. Heute war die Post noch nicht da. Aber auch wenn heute "noch" nichts dabei sein sollte, ein paar wenige Tage ist noch Zeit. Aber dennoch, das ist alles ein Stress vor einer beruflichen Reha, auf den ich auch gut hätte verzichten können. Aber naja, was soll's: am Ende wird (hoffentlich), alles gut...! ;-)
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