Da der Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nur bis zum 30.11.2010 besteht, ist ein Verlängerungsantrag erforderlich.
Mit diesem Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung (Verlängerungsantrag) wird von Rentenversicherungsträger geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung besteht.
Gleichzeitig wird jedoch auch geprüft, ob eventuell Rente wegen voller Erwerbsminderung zusteht.
Aufgrund der vorliegenden ärztlichen Unterlagen -insbesondere der Entlassungsbericht anlässlich der durchgeführten Reha- kann man sich ein Bild über Ihre Leistungsfähigkeit machen.
Je nachdem, wie Ihre Leistungsfähigkeit aussieht erfolgt die Entscheidung, ob Sie voll erwerbsgemindert sind oder ob weiterhin nur eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt.
Sinnvoll wäre für Sie, den Verlängerungsantrag bei einer Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu stellen.
Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Bei dieser Gelegenheit kann man Ihnen das doch etwas komplexe Thema etwas näher erläutern.