Hallo Alfred,
bei meiner Berechnung gehe ich davon aus, dass Sie
- kein Entgelt mehr beziehen
- die Rente wegen voller Erwerbsminderung vor Abschlag 1750 € betragen würde
- keine Elterneigenschaft nachweisen und
- das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: 1750 € : 2 = 875 €
Der Abschlag beträgt 10,8 %. 875 € - 94.50 € = 780,50 €.
Davon sind 10,4 % KV und PfleV abzuziehen: 780,50 € - 81,17 € = 699,33 €.
Auf die Witwerrente ist die Nettorente anzurechnen:
780,50€ - 14 % = 671,23 €. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung übersteigt den Freibetrag nicht. Damit kommt es zu keiner Einkommensanrechnung.
Die Witwerrente enthält ebenfalls einen Abschlag von 10,8 %, wenn Ihre Ehefrau vor Vollendung des 60. Lebensjahres verstorben ist.
740 € - 10,8 % = 660,08 €. Davon sind noch 10,4 % KV/PV abzuziehen. 660,08 € - 68,65 € = 591,43 €.
Nach meiner Berechnung würde die Gesamtrente ohne Gewähr 699,33 € + 591,43 € = 1290,76 € betragen.