Hallo Kristina I.,
bitte prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag.
Ist dort die Abrechnung über ein Jahresarbeitszeitkonto vereinbart, dann erhalten Sie jeden Monat ein gleichbleibend vereinbartes Gehalt und erst am Jahresende bzw. wenn absehbar ist, dass die Jahresentgeltgrenze überschritten wird, wird durch den Arbeitgeber geprüft, ob Sie die Minijobgrenzen eingehalten haben.
Ein einfaches Übernehmen der Stunden in den nächsten Monat ist nicht möglich. Dies muss wie o.a. im Arbeitsvertrag bereits vorher vereinbart sein.
Dies ist auch ausführlich auf der von Ihnen genannten Seite der Minijobzentrale erläutert.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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