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Experten-Antwort

Bitte um Antwort

von Kristina I.24.01.2013 | 10:46
1361 Ansichten
3 Antworten
"von minijobbender vollfrührentner RE: Stunden in den nächsten Abrechnungsmonat übernehmen http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_b… steht das offizielle statement der minijobzentrale dem rentenrecht entgegen? es geht hier nicht um erwerbsminderungsrenten. " Auf die Frage, die weiter unten schon gestellt war, wäre eine fundierte Antwort vom Experten wichtig.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.01.2013 | 11:40

Hallo Kristina I.,

bitte prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag.

Ist dort die Abrechnung über ein Jahresarbeitszeitkonto vereinbart, dann erhalten Sie jeden Monat ein gleichbleibend vereinbartes Gehalt und erst am Jahresende bzw. wenn absehbar ist, dass die Jahresentgeltgrenze überschritten wird, wird durch den Arbeitgeber geprüft, ob Sie die Minijobgrenzen eingehalten haben.

Ein einfaches Übernehmen der Stunden in den nächsten Monat ist nicht möglich. Dies muss wie o.a. im Arbeitsvertrag bereits vorher vereinbart sein.

Dies ist auch ausführlich auf der von Ihnen genannten Seite der Minijobzentrale erläutert.

2 Antworten

Rosenstolzam 24.01.2013 | 11:12
Das ist ganz einfach ARBEITSRECHTLICH nicht zulaessig ist
Rosenstolzam 24.01.2013 | 11:12
Das ist ganz einfach ARBEITSRECHTLICH nicht zulaessig ist
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