Hallo Kyra,
der Rentenversicherungsträger prüft anhand der vorliegenden ärztlichen Unterlagen (von Ihren behandelnden Ärzten), ob die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt sind. Nur wenn diese Unterlagen für die Feststellung des Leistungsvermögens nicht ausreichend sind, fordert er ein Gutachten an. Eine persönliche Begutachtung ist also nicht zwingend vorgesehen.
Welche Schritte bis zur Bescheiderteilung noch erforderlich sind, ist individuell sehr verschieden. Ich empfehle Ihnen, sich direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach dem Stand der Angelegenheit zu erkundigen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung