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BKK Beitragserhöhung

von cd_a28.03.2010 | 17:10
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin 20 Jahre alt und bekomme meine Halbwaisenrente von der Deutschen Rentenversicherung Hessen. Von dem monatlichen Beitrag den ich erhalte wird ein Beitragsanteil meinerseits für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen. Ich bin bei der BKK Taunus versichert und seit kurzem ist der Beitragssatz erhöht worden. Hat dies irgendeinen Einfluss auf die Höhe des Waisenrenten-Beitrags? Freundliche Grüße

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo cd_a,

wie bereits ausgeführt wurde kann es sich bei der Beitragserhöhung nur um den Zusatzbeitrag handeln. Da dieser nicht von der Waisenrente einbehalten wird, ändert sich nichts am Zahlbetrag.

10 Antworten

Krümelam 28.03.2010 | 18:09
Der Beitrag aller gestezlichen Krankenkasse ist seit 1 Jahr gleich. Ihre BKK hat also sicher nicht den allgemeinen Beitragssatz erhöht , weil Sie dies gar nicht darf. Der Beitragssatz ist gesetzlich vorgegeben. Wenn Sie den seit diesem Jahr von einigen Kassen erhobenen " Zusatzbeitrag " von 8€ meinen, geht dieser voll zu ihren Lassten und wird ihnen abgezogen.
Krümelam 28.03.2010 | 18:24
Ergänzung : Der einheitliche Krankenkassen-Beitragssatz wird seit Start des Gesundheitsfonds von der Bundesregierung festgelegt. Zuletzt wurde er am 1. Juli 2009 geändert und beträgt derzeit 14,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Zur Einführung des Gesundheitsfonds lag der Beitragssatz bei 15,5 Prozent. Der Krankenkassenbeitrag wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Arbeitnehmer zahlen mit 7,9 Prozent einen etwas höheren Krankenkassenbeitrag als Arbeitgeber mit 7,0 Prozent. Sofern Zusatzbeiträge verlangt werden, müssen diese alleine vom Krankenkassenmitglied getragen werden. Dadurch kann sich der Krankenkassen-Beitrag eines Versicherten weiter erhöhen. .
Nixam 29.03.2010 | 07:10
Wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbetrag erhebt, haben Sie ein sofortiges Kündigungsrecht und können zu einer Krankenkasse wechseln, die keinen Zusatzbeitrag erhebt. Z.B. www.big-krankenkasse.de
Sam 29.03.2010 | 10:21
Hallo cd_a, auch bei der Knappschaft müssen Sie die acht Euro nicht zahlen. Bei der BKK sollten Sie kündigen. Service-Telefon der Knappschaft: 08000 200 501 (gebührenfrei)
Krümelam 29.03.2010 | 10:35
Ob sich eine Kündigung wirklich (noch) lohnt ? Die alte Kasse kündigen, den neuen Antrag ausfüllen etc. Es ist doch jetzt schon angekündigt worden, das ab Januar 2011 wohl alle Kassen den Zusatzbeitrag erheben ! Und wenn man ganz großes Pech hat, wechselt man jetzt noch in die falsche Kasse, welche noch im Laufe dieses Jahres doch noch den Zusatzbeitrag einführt. Sicher kann man sich bei keiner Kasse sein, das die nicht kurzfristig oder später dann irgendwann auch den Zusatzbeitrag einführt. Das wird dann auch ganz kurfristig erst vorher angekündigt und man schaut evt. dann dumm aus der Wäsche....
Sam 29.03.2010 | 10:47
Hallo Krümel, ein Wechsel zur Knappschaft lohnt sich immer. Schauen Sie mal hier: www.knappschaft.de
Krümelam 29.03.2010 | 11:13
Die Knappschaft " plant " für dieses Jahr keinen Zusatzbeitrag zu erheben. " Wir haben den Haushalt 2010 beschlossen und planen ohne Zusatzbeitrag." Als rechtssicher würde ich eine solche - mehr als schwammige - Aussage aber nun nicht einstufen. Und wenn der " Plan " dann im Laufe des Jahres nicht aufgeht und ein Defizit/Kassenloch entsteht, wird dann eben ein neuer Haushalt oder ein Nachtragshaushalt beschlossen und dann der Zusatzbeitrag doch noch erhoben... Und was dann ab 2011 sein wird , schreiben die erst gar nicht.....
Onkelchenam 29.03.2010 | 11:38
Als rechtssicher würde ich eine solche - mehr als schwammige - Aussage aber nun nicht einstufen. da haben sie sicher Recht.Aber es ist auf alle Fälle immer noch besser als das man jetzt schon mindestens 8 ( oder auch bis zu 30 Euro ) jeden monat mehr bezahlt, nur weil man bei einer Krankenkasse ist, die extrem schlecht gewirtschaftet hat, und somit Zusatzbeiträge bereits dieses Jahr erheben musste.
cd_aam 29.03.2010 | 15:40
Es war tatsächlich der Zusatzbeitrag gemeint. Vielen Dank für Ihre Hilfe, ich werde höchstwahrscheinlich zur Knappschaft wechseln.
Wolfgangam 29.03.2010 | 20:24
Hallo cd_a, der gesetzliche/einheitliche Beitrag ist bei allen Krankenkassen gleich. Die 'Zusatzleistungen' - unabhängig vom Sonderbeitrag - sind jedoch sehr verschieden. Manch einem ist das monatliche Sportstudiosponsoring wegen 'Rücken' näher, der Andere freut sich über Freikarten für kulturelle Angeboten, der Dritte nimmt halt die üppige Beitragsrückerstattung mit. Schauen Sie genau in die Satzungen/Web-Sites, wo der individuelle Mehrwert liegen kann. Nur die 8 EUR allein, ist erst mal nur rein ins Portmonee gedacht - kann aber auch die richtige Entscheidung sein. Gruß w.
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