Hallo, ???,
wir gehen davon aus, dass bei der Berechnung der Altersrente vor einem Jahr, eine Prognose abgegeben wurde, dass bis zum gewünschten Beginn der Altersrente das bisherige Einkommen als Grundlage für die noch folgenden Jahre herangezogen worden ist. Man hat also bei dieser Prognose unterstellt, dass bis zum Beginn der Altersrente alles so „bleibt wie es ist“.
Wenn sich nun also eine andere Situation ergeben hat, da Sie nicht mehr berufstätig sind und mittlerweile eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, sind die Grundlagen für eine Prognose nicht mehr gegeben. Eine Veränderung der Rentenhöhe zu Ihren Ungunsten könnte also gegeben sein.
Zu gegebener Zeit können Sie eine Probeberechnung beim zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern, aus der dann hervor geht, welche Veränderungen der Rentenbezug auf die Altersrente haben wird. Aufgrund des Besitzschutzes wird klar geregelt, dass die Altersrente zumindest nicht niedriger ausfallen kann als die zuletzt bis zum Rentenbeginn der Altersrente bezogene Erwerbsminderungsrente. Welche Altersrente für Sie in Frage kommen könnte, können Sie in einem Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe erfahren.
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