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Experten-Antwort

bleiben errechnete Altersrenten gleich

von ???23.02.2018 | 11:25
455 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich habe mir vor einem Jahr meine vorgezogene Altersrente errechnen lassen. Zwischenzeitlich beziehe ich eine teilweise Erwerbsminderungsrente und arbeite nicht zusätzlich. Bleibt der errechnete Betrag für die Altersrente erhalten? Kann er sich auch reduzieren? Danke für die Auskunft.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.02.2018 | 15:07

Hallo, ???,

wir gehen davon aus, dass bei der Berechnung der Altersrente vor einem Jahr, eine Prognose abgegeben wurde, dass bis zum gewünschten Beginn der Altersrente das bisherige Einkommen als Grundlage für die noch folgenden Jahre herangezogen worden ist. Man hat also bei dieser Prognose unterstellt, dass bis zum Beginn der Altersrente alles so „bleibt wie es ist“.

Wenn sich nun also eine andere Situation ergeben hat, da Sie nicht mehr berufstätig sind und mittlerweile eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, sind die Grundlagen für eine Prognose nicht mehr gegeben. Eine Veränderung der Rentenhöhe zu Ihren Ungunsten könnte also gegeben sein.

Zu gegebener Zeit können Sie eine Probeberechnung beim zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern, aus der dann hervor geht, welche Veränderungen der Rentenbezug auf die Altersrente haben wird. Aufgrund des Besitzschutzes wird klar geregelt, dass die Altersrente zumindest nicht niedriger ausfallen kann als die zuletzt bis zum Rentenbeginn der Altersrente bezogene Erwerbsminderungsrente. Welche Altersrente für Sie in Frage kommen könnte, können Sie in einem Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe erfahren.

1 Antworten

=//=am 23.02.2018 | 12:41
Der errechnete Betrag bleibt dann nicht gleich, wenn zwischenzeitlich eine EM-Rente gezahlt und nicht mehr gearbeitet wird. Die Altersrente kann tatsächlich niedriger sein. Ein paar Monate vor Erreichen der jeweiligen Altersgrenze können Sie bei Ihrer DRV eine Rentenauskunft beantragen.
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