Den Ausführungen von Saskia kann zugestimmt werden.
Wenn Sie bereits eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen haben, ergibt sich folgendes:
waren Entgeltpunkte einer früheren Rente bereits Grundlage persönlicher Entgeltpunkte, so bleibt für sie der bisherige Zugangsfaktor maßgebend.
Dies gilt, wenn die Nachfolgerente nahtlos an die vorherige Rente anschließt.