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Experten-Antwort

Bleibt Zurechnungszeit 65x bei Rückstufung erhalten?

von Aprilwetter06.04.2021 | 15:41
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich habe folgende Frage: Bleibt die neue Zurechnungszeit bis zum Lj 65 + 8 bei einer evtl. Rückstufung in Teil-EM-Rente erhalten? Ich habe einige Jahre eine Teil-EM-Rente mit Zurechnungszeit bis zum 62 Lj erhalten. Durch Verschlechterung bekomme ich nun seit letztem Jahr die volle EM-Rente mit Zuschlag für die neue Zurechnungszeit bis zum 65+8 Lj. Wenn ich die Verlängerung beantrage und es wird nicht die volle sondern nur die Teil-EM-Rente verlängert, bleiben dann die Punkte der neuen Zurechnungszeit zur Hälfte bestehen? Oder bekomme ich dann die gleiche Teil-Rente wie damals ( bezogen auf den Punktestand) Vielen Dank schon mal vorab.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Aprilwetter,

wenn die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung die gesamte Zeit als paralleler Rentenanspruch bestanden hat und nur wegen der höheren vollen Erwerbsminderungsrente nicht zur Zahlung kam, liegt der teilweisen Erwerbsminderungsrente noch immer der damalige Leistungsfall und damit auch die Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres zu Grunde.

Sollte in Ihrem Fall die Verlängerung der Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht klappen und lediglich die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung weitergewährt werden, würde dieser Rente wieder (bzw. immer noch) eine Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres zu Grunde liegen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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