Bitte verfolgen Sie den Beitrag vom 26.02.2014. Hier wird eindeutig darauf hingewiesen, dass Sie unbedingt bei der Ausübung einer Beschäftigung bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente in Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt, die Zeitgrenze von täglich unter 3 Stunden, wöchentlich unter 15 Stunden einhalten müssen. Sonst gilt der Arbeitsmarkt nicht mehr als verschlossen. Bei einer Beschäftigung im Rahmen der 450 Euro-Grenze, wird vermutet, dass Sie diese Grenzen einhalten. Sollte das Einkommen oberhalb von 450 Euro monatlich liegen, wird im Einzelfall geprüft, ob Sie die Zeitgrenze einhalten.