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Experten-Antwort

Brauche dringend eine Antwort!

von Melanie0217.03.2011 | 20:30
1583 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, die Rentenversicherung hat einen externen Gutachter beauftragt und dieser hat im Gutachten geschrieben das ich meine Angelegenheiten nicht selber besorgen kann! Was bedeutet das jetzt für mich? Wird die Rentenversicherung das an das Gericht weiter geben? Hoffe auf eine schnelle Antwort. Lg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Melanie02,

aufgrund der Angabe des Gutachters, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können, ist nicht auszuschließen, dass sich der Rentenversicherungsträger diesbezüglich (um das Rentenverfahren fortführen zu können) an das zuständige Betreuungsgericht wendet.

Soweit Sie bereits eine Vorsorgevollmacht erstellt haben sollten oder einen guten Bekannten oder Verwandten bevollmächtigen, der Sie im Rentenverfahren unterstützt, sollte dies dem Rentenversicherungsträger grundsätzlich genügen, so dass die Einschaltung des Betreuungsgerichts nicht zwingend notwendig sein muss. Sie sollten Ihren Rentenversicherungsträger in diesem Fall schnellstmöglich entsprechend informieren.

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2 Antworten

-_-am 17.03.2011 | 23:15
:P Soll für einen kranken oder behinderten Beteiligten ein Vertreter bestellt werden (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 SGB 10), ist das Betreuungsgericht bzw. - bei minderjährigen Beteiligten - das Familiengericht zuständig, in dessen Bezirk der Betroffene seinen Wohnsitz oder bei Fehlen eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Liegt der Aufenthaltsort im Ausland, ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig (§ 272 Abs. 1 Nr. 4 FamFG). Lesen Sie ggf. unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… insbesondere http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Übrigens soll ein solches Verfahren immer im Interesse des/der Betreuten liegen, nicht im Interesse der Behörde! Die Einleitung eines Verfahrens zur Betreuung richtet sich nach sehr individuellen medizinischen Gesichtspunkten und kann im Forum daher nicht weiter kommentiert werden.
Melanie02am 18.03.2011 | 23:50
Hallo zusamnen, danke für Ihre Antworten! Und dann am mal wieder Frage: Wieviele Seiten haben diese Ärzlichen Stellungnahmen (R3302, Stand 05/07). LG
Deutsche Rentenversicherung
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