Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Melanie02,
aufgrund der Angabe des Gutachters, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können, ist nicht auszuschließen, dass sich der Rentenversicherungsträger diesbezüglich (um das Rentenverfahren fortführen zu können) an das zuständige Betreuungsgericht wendet.
Soweit Sie bereits eine Vorsorgevollmacht erstellt haben sollten oder einen guten Bekannten oder Verwandten bevollmächtigen, der Sie im Rentenverfahren unterstützt, sollte dies dem Rentenversicherungsträger grundsätzlich genügen, so dass die Einschaltung des Betreuungsgerichts nicht zwingend notwendig sein muss. Sie sollten Ihren Rentenversicherungsträger in diesem Fall schnellstmöglich entsprechend informieren.
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