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Brauche dringend Rat eines Experten

von Gogozamis15.03.2010 | 19:34
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich hoffe hier Antworten zu bekommen. Apil 1998 war ich zur Kur.Bescheid Zuzahlung 378.-18.-DM p.T. Wurde Arbeitlos.1.Mahnung zur Zuzahlung waren es schon 483.- 23.-DM. Dez.1999 Aufrechnungsersuchen der LVA ans Arbeitsamt.2007 erhielt ich auf meiner Arbeitsstelle den Anruf, das die Zuzahlung noch komplett offen ist ( 2002 war ich nochmals auf Kur).Nun hab ich das meiste in 12.-Euro Raten bezahlt. Letztes Jahr März wurde anscheinend ein Titel wg.Restforderung erwirkt,mir wurde nichts zugestellt. Telefonisch kam ich mit den Herren auch nicht weiter. Ich Frage nun:gibt es da eine Verjährung? Welcher Betrag ist den nun Wirklich? Normal doch der erste Bescheid,oder? Und,ein Titel muß doch zugestellt werden,man kann doch nicht einen Titel bewirken und den Schuldner es nicht wissen lassen???? Es geht mir nicht um den Restbetrag es geht mir um die Glaubwürdigkeit der ganzen Geschichte. Vielen lieben Dank im Voraus

3 Antworten

Keiner von den Expam 15.03.2010 | 20:54
Die Deutsche Rentenversicherung ist eine Behörde und kann von daher selbst Ihre Bescheide vollstreckbar machen (§§ 66 ff. SGB X) . Sofern Sie Zweifel an der Höhe der Forderung haben, lassen Sie sich doch eine Aufstellung über sämtliche Tilgungen zusenden und vergleichen Sie diese mit Ihren Unterlagen.
-_-am 15.03.2010 | 21:33
Die Deutsche Rentenversicherung und die darüber hinaus im Rahmen von Verrechnungsersuchen beteiligten Leistungsträger werden über die rechtswirksam festgestellten Forderungen hinaus keine Beträge einbehalten. Die Experten können jedoch hier im Forum Ihre persönliche Schuldenberatung nicht durchführen. Gehen Sie mit Ihren Unterlagen zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Dort kann man Sie persönlich beraten bzw. die Klärung der Angelegenheit herbeiführen. Adressen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Renten-Fachmannam 16.03.2010 | 18:12
Hier wurde von der Rentenversicherung kein besonderer Titel erwirkt. Da Sie die vereinbarte Ratenzahlung offenbar nicht eingehalten und auch keine zeitweilige Stundung beantragt haben, wurde ganz einfach für die Restforderung einschliesslich Zinsen und Verzugszinsen eine Vollstreckung eingeleitet. Eventuell kann auch eine Lohnpfändung bei Ihrem Arbeitgeber eingeleitet werden. Also, bezahlen Sie den Rest und Sie haben Ruhe.
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