Das Sozialabkommen mit der Schweiz heißt: Abkommen zwischen der EG und der Schweiz über die Freizügigkeit. Die Schweiz wird so behandelt, als wenn es ein EU-Staat wäre.
D.h. alle Zeiten zählen so, als wenn sie in Deutschland vollzogen wären. In Ihrem Fall haben Sie einen Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Verbindungsanstalt ist die DRV Baden-Württemberg, 76122 Karlsruhe, oder DRV Bund, 10704 Berlin.