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Experten-Antwort

Bürgergeld -rente

von Susi22.01.2025 | 10:36
392 Ansichten
19 Antworten
Mein Bruder bekommt ab den 1.3 .25 Erwerbsminderungsrente was natürlich erst am 1.4.25 ausgezahlt wird. Die Frage bekommt er für März trotzdem noch Bürgergeld . Weil sonst kann er seine Miete usw nicht bezahlen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.01.2025 | 13:33

Hallo Susi,

ab dem Monat, ab dem die Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt wird, erhält Ihr Bruder kein Bürgergeld mehr.

Bei einem Rentenbeginn ab 01.03.2025 erfolgt die erste Zahlung Ende März, also am 31.03.2025 für den abgelaufenen Monat.

Da das Bürgergeld jedoch immer Anfang des Monats gezahlt wird, entsteht hier eine große Lücke.

Unter Umständen kann man sich das Bürgergeld als Darlehen auszahlen lassen, muss es dann später mit der Rente zurückzahlen. Ihr Bruder sollte dies mit dem Sachbearbeiter im Jobcenter besprechen.

 

Ihr Expertenteam der

Deutschen Rentenversicherung

18 Antworten

Hier sind Sie falsch!am 22.01.2025 | 10:38
Das muss er mit der Stelle klären, die das Bürgergeld zahlt und nicht mit der Rentenversicherung.
Falsche Baustelleam 22.01.2025 | 10:49
Welche finanziellen Hilfen es ggf. kurzfristig gibt, sagt Ihnen z.B. die Bürgergeldstelle, aber sicher nicht die Rentenversicherung. Und da es nur um 1 Monat geht, ist vielleicht auch eine privates "Darlehen" möglich, zum Beispiel von seiner Schwester. Nur so 'ne Idee.
William 22.01.2025 | 11:04
Bürgergeld wird im Voraus bezahlt ( § 42 Abs. 1 SGB II ) Somit Bürgergeld für März Ende Februar auf dem Konto Dies gilt aber nur bei einer teilweisen Erwerbsminderung, bei voller Erwerbsminderung wäre der Bruder nicht mehr erwerbsfähig und somit könnte Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe bestehen. Bei einer " Arbeitsmarktrente " besteht Anspruch auf Bürgergeld Tipp: Fragen Sie beim Jobcenter nach
Maximiliane am 22.01.2025 | 11:10
Wie wäre es denn mal mit Arbeit?
Inezam 22.01.2025 | 11:19
Maximiliane schrieb

Wie wäre es denn mal mit Arbeit?

Sie wissen doch gar nicht, warum die EM-Rente gewährt wurde. Kurze Denke...der Versicherte ist nicht mehr in der Lage, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt länger als 6,respektive 3 Stunden erwerbsfähig zu sein. Amtlich von der DRV festgestellt. Und kommen Sie Geistesblitz mit so einer Antwort. Sie haben wohl keine Rente bekommen und sind jetzt verbittert und Andere dürfen jetzt auch keine bekommen, oder wie?
William 22.01.2025 | 11:20
Willi schrieb

Bürgergeld wird im Voraus bezahlt ( § 42 Abs. 1 SGB II )

Somit Bürgergeld für März Ende Februar auf dem Konto

Dies gilt aber nur bei einer teilweisen Erwerbsminderung, bei voller Erwerbsminderung wäre der Bruder nicht mehr erwerbsfähig und somit könnte Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe bestehen.

Bei einer " Arbeitsmarktrente " besteht Anspruch auf Bürgergeld

Tipp:

Fragen Sie beim Jobcenter nach

Überbrückungsdarlehen bei Erhalt der ersten Rente (Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften) Renten werden zum Monatsende ausgezahlt. Existenzsichernde Leistungen wie das Bürgergeld die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden hingegen am Monatsanfang (am letzten Bankarbeitstag des Vormonats) gezahlt. Somit haben Rentnerinnen und Rentner im ersten Rentenmonat zwar Einnahmen, diese stehen ihnen aber faktisch erst am Ende des Monats zur Verfügung. Durch das Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften (§ 37a SGB XII) kann die Zeit bis zur ersten Rentenzahlung finanziell überbrückt werden. Voraussetzung für ein Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften ist ein Anspruch auf existenzsichernde Leistungen – z. B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – im Monat des Rentenbeginns. Besteht kein Anspruch auf existenzsichernde Leistungen, weil die am Monatsende fällige Rente den sozialhilferechtlichen Bedarf deckt, kommt kein Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften in Betracht. Für das Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften gibt es eine spezielle Rückzahlungsregelung. Um eine finanzielle Überforderung zu verhindern, erfolgt die Rückzahlung in maximal zehn Raten. Außerdem ist der Rückzahlungsbetrag auf die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 (in 2024: 281,50 Euro) gedeckelt. https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Darlehen-und-einmali…
Vam 22.01.2025 | 12:27
Inez schrieb

Sie wissen doch gar nicht, warum die EM-Rente gewährt wurde. Kurze Denke...der Versicherte ist nicht mehr in der Lage, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt länger als 6,respektive 3 Stunden erwerbsfähig zu sein. Amtlich von der DRV festgestellt. Und kommen Sie Geistesblitz mit so einer Antwort. Sie haben wohl keine Rente bekommen und sind jetzt verbittert und Andere dürfen jetzt auch keine bekommen, oder wie?

Er nicht. Aber ein Bekannter von ihm. Wurde Krebskrank, war zur Reha und wurde teilweise erwerbsgemindert eingestuft. Die DRV hat diese Rente aber nicht gewährt. So eindeutig war es wohl nicht, wenn Widerspruch und Klage auch nicht zielführend waren. Seitdem trollt er hier rum. Hätte sein Bekannter die Rente oder gar noch die Arbeitsmarktrente, würde er mit Sicherheit nicht so einen Unsinn schreiben und es wäre in Ordnung. Hier zeigt sich die Scheinheiligkeit dieses Bruders!
Au weiaam 22.01.2025 | 14:23
Maximiliane schrieb

Wie wäre es denn mal mit Arbeit?

Gute Idee
Vam 22.01.2025 | 15:44
Maximiliane schrieb

Karl der Käfer wurde nicht gefragt man hatte ihn einfach weg gejagt. Das Gerichtsverfahren läuft noch, Du Dulli

Davon hast Du bis jetzt nichts geschrieben, Du Ka ckbratze! Zumindest liege ich z.T. richtig, der Widerspruch hat nicht abgeholfen!
Endlosschleifeam 22.01.2025 | 16:23
Maximiliane schrieb

Nö. Ich brauche keine Rente, ich geh treu und brav jeden Nachmittag zur Arbeit und zahle meine Beiträge, damit die 80 Prozent die zu Unrecht EMR bekommen sich lang machen können, den ganzen Tag

Erst am Nachmittag ? Dafür aber jeden Tag , ohne freie Tage, Wochenenden, Urlaub dazwischen ? Es soll Leute geben, die am Nachmittag schon Feierabend haben, weil sie früh am Morgen ( für andere noch nachts ) schon am Arbeiten sind . Aber mal ernsthaft gefragt : Sitzen Sie an der Quelle oder woher glauben Sie zu wissen, dass 80 % der EM-Rentenbeziehern ihre Rente zu Unrecht bekommen ? Wenn Sie hier allen Fragestellern mit Bezug zur EMR unterstellen , diese zu Unrecht zu begehren , dann treffen Sie mit ihrem Unmut auch die aus ihrer Sicht berechtigten 20 % EM-Rentenbezieher . Nur mal so als Gedankenanregung, falls Ihnen vor Arbeitsbeginn die Fragen hier im Forum zu langweilig werden sollten
Ratschlag am 22.01.2025 | 16:45
Wie wär es ganz einfach mal zur Abwechslung mit arbeiten gehen?? Das wäre doch die Lösung ( machen viele Leute )
Vam 22.01.2025 | 16:55
Maximiliane schrieb

Karl der Käfer wurde nicht gefragt man hatte ihn einfach weg gejagt. Das Gerichtsverfahren läuft noch, Du Dulli

Naja, falls die Rente wider erwarten durchgeht, werde ich auch immer gebetsmühlenartig schreiben, wie es denn mal mit arbeiten wäre, statt der Solidargemeinschaft auf der Tasche zu liegen. Gleiches Recht für alle!
Korrektam 22.01.2025 | 17:04
Maximiliane schrieb

Wie wäre es denn mal mit Arbeit?

Jawolllll 1
Maximiliane am 23.01.2025 | 21:36
V schrieb

Naja, falls die Rente wider erwarten durchgeht, werde ich auch immer gebetsmühlenartig schreiben, wie es denn mal mit arbeiten wäre, statt der Solidargemeinschaft auf der Tasche zu liegen. Gleiches Recht für alle!

Du Hohlbirne, es wird wohl nur auf eine TeilEMR hinaus laufen. Und was anderes ist auch nicht gewollt. Es gibt Menschen die trotz Krankheit sich nicht ganz und gar auf die faule Haut legen wollen.
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