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Experten-Antwort

Bürgergeld und Erwerbsminderungsrente

von Lisa23.04.2024 | 09:32
1337 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Mein Verlobter bekommt Bürgergeld und ich bekomme ab 1.4.24 Rente wegen voller Erwerbsminderung, darf meine Rente bei dem Bürgergeld meines Verlobten als Einkommen berechnet werden? Oder steht ihm der volle Regelsatz zu?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

 

hier sind Sie im falschen Forum. Diese Frage muss bei der Stelle gestellt werden, die das Bürgergeld zahlt.

Denn wenn etwas gekürzt wird, ist es das Bürgergeld und nicht die Rente.

 

 

beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

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10 Antworten

gut überlegenam 23.04.2024 | 09:37
Leben Sie in einem gemeinsamen Haushalt, also in einer Bedarfsgemeinschaft? Dann wird auch Ihre Rente als Einkommen berücksichtigt werden. Hat Ihr Verlobter eine eigene Wohnung und bezieht nur er Bürgergeld, dann geht Ihre EM-Rente das Jobcenter nix an. Verbindlich erfahren Sie Ihre Ansprüche jedoch bei der das Bürgergeld zahlenden Stelle (Jobcenter) und nicht bei der Rentenversicherung. Diese wird nur Ihnen nun die EM-Rente pünktlich ausbezahlen, ohne Anrechnung von Einkünften Ihres Verlobten.
Maxam 23.04.2024 | 10:03
Natürlich wird das angerechnet, wenn Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden, weil Sie zusammen wohnen. Rente ist ein Einkommen der Bedarfsgemeinschaft.
Rentenforum!am 23.04.2024 | 10:21
Wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer Rente auch an das Jobcenter?🤦‍♂️ Nur weil Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, werden hier doch von Experten keine Fragen zu anderen Leistungsträgern beantwortet. Die üblichen Schwätzer antworten allerdings zu allen Themen, ob Sie denen aber immer glauben sollten, ist mehr als fraglich.
Anonymam 23.04.2024 | 10:35
Und was hat Ihre Frage jetzt mit den Rentenansprüchen zu tun? Nichts. Fragen Sie in einem Forum für Bürgergeld nach.
Royam 23.04.2024 | 11:28
Zitat von Rentenforum! anzeigen
Das ist ja nun nicht gerade Atomphysik. Jeder Dulli kann das beantworten! Jeder weiß, dass selbst 10 Euro von der Oma zu melden sind,das ist Deutschesallgemeinkenntjederbundesbürgerhatdiegesetzezukennendurchschnittswissen. Muss man kein Experte für sein, weder Rente, noch Bürgergeld. Alle wissen das!!! Und wer das nicht weiß, ist auch allgemein struntzdumm!
Maximiliane am 23.04.2024 | 11:58
Sie können aber auch wie unser Faultier Max 5,50 Stunden arbeiten gehen und sich den Rest von der Solidargemeinschaft finanzieren lassen. Aber auch das wird auf das Bprgergeld angerechnet
Strunzdummam 23.04.2024 | 14:14
Zitat von Roy anzeigen
Bekommt Bürgergeld und verdient sich sonst noch was dazu.....und Zuwendungen von Onkel und Oma bekommt er auch noch...... und wer kann das nun überprüfen.....der Denziant.....ist wie bei den Steuern wer alles angibt ist selber schuld....schauen Sie mal wie die Großkopferten machen....ja alles legal man braucht nur die richtigen Berater.....
Maxi der Bruder von der Milianeam 23.04.2024 | 14:26
Aber Hallo Schwesterchen......bist du sauer heute.....hast du deine Tabletten noch nicht genommen.-.....
Maximiliane am 23.04.2024 | 18:55
Ich konnte meine Tabletten nicht nehmen, wie auch wenn Du Dir die Pillen schon geschmissen hast. Also Du bist unmöglich. Kein Wunder das Du denkst nur noch 5,50 Stunden arbeiten zu können.
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