Hallo Anton,
bei dem vom Jobcenter angesprochenen „Überbrückungsgeld“ handelt es sich nicht um eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Aussage vom Jobcenter bezieht sich auf die Möglichkeit eines Darlehns nach § 37a Sozialgesetzbuch XII, welches Sie beim kommunalen Sozialleistungsträger beantragen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam