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Experten-Antwort

Bürgergeldbezug - 6 Monate LTA - teilweise EMR-Bezieher - Übergangsgeld, Ja oder Nein?

von Bernesto 07.10.2025 | 03:36
509 Ansichten
6 Antworten

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Liebes Expertenteam, seit 2023 bekommen Bürgergeldbezieher bei einer u.a. 6-monatigen LTA ja kein Übergangsgeld mehr, sondern weiterhin das Bürgergeld + eine Mehraufwand-Pauschale vom Jobcenter. Verändert die Tatsache, dass ich teilweise Erwerbsminderungsberentet bin, in den Bezugsformalitäten etwas? Also Übergangsgeld wird auch in diesem Fall nicht zum Tragen kommen? Vielen Dank mit freundlichen Grüßen Bernesto

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

grundsätzlich ist es richtig, dass zum 01.07.2023 der Anspruch auf Übergangsgeld dem Grunde nach entfallen ist, wenn unmittelbar vor Beginn der in § 20 Absatz 1 Nummer 3 SGB VI genannten Leistungen Bürgergeld bezogen wurde.

 

Übergangsgeld hat eine Entgeltersatzfunktion und ist dazu bestimmt, die wirtschaftliche Sicherung des Versicherten zu gewährleisten. Es soll das allein wegen der Leistung ausgefallene Erwerbseinkommen, vergleichbare Einkommen oder Erwerbsersatzeinkommen ersetzen. Während der Durchführung würde in Ihrem geschilderten Beispiel somit auch bei dem zusätzlichen Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente kein Ausfall eines Einkommens entstehen.

 

Jedoch ist es wie immer ratsam zunächst die Bewilligung der Leistung der Teilhabe am Arbeitsleben abzuwarten und Ihren individuellen und für uns in diesem Expertenforum nicht einsehbaren Fall direkt mit der Sachbearbeitung zu klären.

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5 Antworten

Schadeam 07.10.2025 | 05:28
Wieso denn? Sie bekommen doch beide Leistungen weiter und haben keinerlei Lohnausfall.
Fliederam 07.10.2025 | 05:33
Die Ausnahme für Bürgergeldbeziehende gilt nur für medizinische Rehabilitation, für LTA haben Sie weiterhin Anspruch auf Übergangsgeld.
Aufstocker am 07.10.2025 | 12:54
Sind Aufstocker eine weitere Ausnahme ? Mir wurde für den Zeitraum der med. Reha Bürgergeld und Übergangsgeld gezahlt, davor und danach Bürgergeld und Krankengeld
Fliederam 08.10.2025 | 06:28
Als Aufstocker haben Sie ja sozialversicherungspflichtiges Einkommen, d.h. das Übergangsgeld wurde regelhaft daraus berechnet. Wenn das Übergangsgeld dann nicht zum Leben reichte (wie ja bereits zuvor das Einkommen), wurde das Übergangsgeld eben genauso aufgestockt :)
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