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Experten-Antwort

Bürgergeldbezug NACH Ablauf der befristeten EMR ?

von benito6330.08.2023 | 10:14
573 Ansichten
3 Antworten
Hallo zusammen, meine befristete, volle Erwerbsminderungsrente läuft im Februar 2024 aus. Ich werde die Fortführung dieser neu beantragen. Hierzu meine Fragen: Was passiert, wenn ich von den Gutachtern plötzlich "gesundgeschrieben" werde, also entweder auf eine halbe EMR oder auf gar keine EMR mehr, also voll arbeitsfähig? Habe ich dann Anspruch auf Bürgergeld? Danke für die Antworten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.08.2023 | 10:57

Hallo benito63,

 

ob Sie gegebenenfalls Anspruch auf Bürgergeld haben, wird vom Jobcenter geprüft. Bitte erkundigen Sie sich dort bzw. stellen Sie dort zu gegebener Zeit einen Antrag.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Ham 30.08.2023 | 10:31
Wenn Sie bedürftig sind, können Sie u. U. Bürgergeld erhalten. Etwaiges Einkommen eines Partners spielt aber auch eine Rolle. Vielleicht gibt es aber auch noch einen Anspruch auf Alg 1? Das kann Ihnen aber die Rentenversicherung nicht beantworten!
Abschlägeam 30.08.2023 | 11:29
Hallo Benito63, Sie könnten Anspruch auf ALG1 haben... "Das Bundessozialgericht hat am 23.02.2017 entschieden, dass eine Bezieherin einer befristeten Erwerbsminderungsrente einen Anspruch auf Arbeitslosengeld-1 hat. Und zwar auch bei einer Lücke von mehr als einen Monat zwischen den früheren ALG-1 Bezug und einer befristeten Erwerbsminderungsrente. Dann wird nach dem Ende der befristeten Rentenleistung ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld-1 begründet (Urteil des 11. Senat des BSG vom 23.02.2017, Aktenzeichen B 11 AL 3/16 R)." (Zitat aus https://rentenbescheid24.de/befristete-erwerbsminderungsrente/… ) und dann noch ggfs. aufstockendes Bürgergeld https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslo… Oder aber auch noch Krankengeld, sofern Sie noch einen 'Restanspruch' haben, weil Ihre EM-Rente rückwirkend bewilligt worden war und deshalb bezahltes Krankengeld erstattet wurde (??) Hierzu gibt es zwei Urteile: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG… https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG… Bis Februar 2024 haben Sie ja noch etwas Zeit, sich gründlich zu informieren 😊 Und fügen Sie Ihrem Weiterbewilligungsantrag auch den Selbsteinschätzungsbogen R0215 mit bei. Der ist freiwillig, aber in dem können Sie mit eigenen Worten beschreiben, welche Einschränkungen Sie gesundheitlich (auch in Ihrem Alltag, das wirkt sich ja auch auf die Arbeit aus) 'erleben'.
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