Hallo 007,
der Ablauf einer Beschwerdebearbeitung variiert im Detail von Rentenversicherungsträger zu Rentenversicherungsträger und wird letztlich auch vom Beschwerdeinhalt beeinflusst. Es wird aber in jedem Fall und bei jedem Träger sichergestellt, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde im Rahmen eines sog. Beschwerdemanagements von den jeweiligen Dienstvorgesetzen oder einem hierfür gesondert zuständigen Bereich bearbeitet/beantwortet wird (ungeachtet dessen erhält ein ggf. von einer Beschwerde betroffener Mitarbeiter im Rahmen des Beschwerdemanagements selbstverständlich auch Gelegenheit, sich zu den gegen ihn gerichteten Vorwürfen zu äußern).
Insoweit genügt es - wie in meiner ersten Antwort bereits dargestellt - die Dienstaufsichtsbeschwerde allgemein an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu richten. Bereits aufgrund der Bezeichnung als Dienstaufsichtsbescherde wird diese dann nicht dem ursprünglichen Sachbearbeiter, sondern dem Beschwerdemanagement zugeordnet.