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Experten-Antwort

brustkrebs chemo, op, anti her therapy.

von eleni01.03.2023 | 15:41
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4 Antworten

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hallo an alle, ich heisse eleni bin43 und mama von zwei kids. bin in deutschland geboren und habe auch bis 2015 in deutschland gelebt. in griechenland bin ich die letzten 4 jahre selbstaendig. laut meiner krankeit werde ich hier mit einer behinderung von mind.67 prozent eingestufft. habe allerdings in deutschland viele jahre gearbeitet und rente eingezahlt. werde jetzt fur 3 jahre behinderten rente von efka beziehen, was passiert mit meinen deutschen rentenbeitraegen? steht mir auch was von deutschland zu? muss ich ein antrag in deutschland stellen? meine letzten beitraege sind 2014 glaube ich... und falss mir was zu steht , wie hoch ist es? vielen dank im vorraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eleni,

die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine evtl. EM-Rente haben Schade und KSC bereits erläutert. Wenn Sie in den letzten 5 Jahren 3 Jahre PFLICHTbeiräge in Griechenland gezahlt haben, werden diese hier anerkannt. Hinsichtlich der medizinischen Voraussetzungen würden wir uns auf das Gutachten des griechischen Rententrägers stützen. Eigentlich müsste der griechische Rententräger das Rentenverfahren in Deutschland bereits eingeleitet haben. Erkundigen Sie sich dort, ob das veranlasst wurde, wenn nicht, sollte dies schnellstmöglich nachgeholt werden. Über die Höhe der möglichen EM-Rente können wir hier keine Auskunft geben, dies müssten Sie bei Ihrem deutschen RV-Träger erfragen, wobei die Frage ist, ob die griechischen Versicherungszeiten hier bereits bekannt sind, vermutlich nicht. Wenn seit 2015 keine Beitragszeiten mehr im deutschen Rentenkonto gespeichert sind, wird in der jährlichen Renteninformation ein möglicher EM-Rentenantrag nicht mehr ausgewiesen.

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3 Antworten

Schadeam 01.03.2023 | 19:13
Wenn Sie in GR Rente beziehen, lassen Sie über die Rentenstellen in GR auch das Rentenverfahren in D einleiten. Das wäre das reguläre Vorgehen in der EU wenn jemand in 2 Ländern versichert war. Dann wird der deutsche Anspruch geprüft. Problematisch könnte die Selbständigkeit sein, wurden da in GR Beiträge gezahlt? Eine EM Rente gibt es nur wenn man in den letzten 5 Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre pflichtversichert war. Das könnte mit griechischen Pflichtbeiträgen erfüllt sein?
eleniam 01.03.2023 | 19:18
erstmal danke fuer die antwort, ja habe fuer die selbstaendigkeit beitraege bezahlt. bezahle immer noch. nur mich wuerde intressieren unter welchen vorraussetzungen haette ich auch ein anspruch aus deutschland.?
KSCam 01.03.2023 | 20:52
Versicherungsrechtlich brauchen Sie 5 Beitragsjahre (Zeiten in D und GR werden addiert), Sie müssen in den 5 Jahren vor der Erwerbsminderung 36 Monate pflichtversichert gewesen sein. Und von der medizinischen Seite müssen Sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sein, d.h die Ärzte sagen dass Sie gar nicht mehr oder wenigstens nur weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können. Ob Sie erwerbsgemindert (aus deutscher Sicht) sind weiß keiner im Forum, ebenso kennt keiner den Rechtscharakter Ihrer griechischen Beiträge (Pflicht- oder freiwillige Versicherung?). Hilft nur eines: die griechischen Kollegen sollen die Rente in D einleiten. Dann prüft die DRV die Voraussetzungen.
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