Hallo Eleni,
die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine evtl. EM-Rente haben Schade und KSC bereits erläutert. Wenn Sie in den letzten 5 Jahren 3 Jahre PFLICHTbeiräge in Griechenland gezahlt haben, werden diese hier anerkannt. Hinsichtlich der medizinischen Voraussetzungen würden wir uns auf das Gutachten des griechischen Rententrägers stützen. Eigentlich müsste der griechische Rententräger das Rentenverfahren in Deutschland bereits eingeleitet haben. Erkundigen Sie sich dort, ob das veranlasst wurde, wenn nicht, sollte dies schnellstmöglich nachgeholt werden. Über die Höhe der möglichen EM-Rente können wir hier keine Auskunft geben, dies müssten Sie bei Ihrem deutschen RV-Träger erfragen, wobei die Frage ist, ob die griechischen Versicherungszeiten hier bereits bekannt sind, vermutlich nicht. Wenn seit 2015 keine Beitragszeiten mehr im deutschen Rentenkonto gespeichert sind, wird in der jährlichen Renteninformation ein möglicher EM-Rentenantrag nicht mehr ausgewiesen.