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Experten-Antwort

BSA und Altersrente

von LupoMuc29.06.2016 | 12:05
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Moin! Ich erhalte seit 2o11 (rückwirkend) einen Berufsschadenausgleich wg. Gesundheitsschaden durch pol. Haft und besonderer beruflicher Betroffenheit. Zusätzlich erhalte ich eine EU-Rente in Höhe von 494,- Euro. Als Grundrente erhalte ich vom Versorgungsamt 253 Euro, Ausgleichsrente 286 Euro und der BSA in Höhe von 978, also insgesamt 1511 Euro vom Versorgungsamt plus die erwähnte EU-Rente. Diese wird bereits bei der Ausgleichsrente berücksichtigt. Nun ist es ja so, das der BSA zum Erreichen des Altersrentenalters weg fällt, da sie ja ein "Ersatz" für das Gehalt (in Höhe von 42 %) der erreichbaren Gehaltes während des Arbeitslebens dient. Da ich jedoch in der ehem. DDR auf Grund von Berufsverbot etc. relativ wenig in die Rentenversicherung einzahlen konnte, nach meiner Übersiedlung in die BRD krankheitshalber auch nicht so im Berufsleben stehen konnte, dass ich eine ausreichende Altersrente erhalten würde, fäll meine - zu erwartende - Altersrente nicht viel höher aus, wie meine derzeitige EU-Rente. Deshalb meine Frage: Wirkt sich der BSA irgendwie auf die Altersrente aus? Normalerweise hätte ich ja 4o Jahre lang Beiträge einzahlen können, die der Höhe des BSA entsprechen würden, wenn ich nicht durch die damaligen Umstände daran gehindert wurden wäre. Kommt eventuell das Versorgungsamt dafür auf oder muss ich damit rechnen, im Rentenalter auf Grundsicherung angewiesen zu sein? Vielleicht hat ja jemand einen Tip. Es sind zwar noch 4,5 Jahre bis zur Altersrente, aber man kann sich nicht früh genug darum kümmern. Ich danke im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Zahlung eines Berufsschadensausgleichs stellt keine rentenrechtliche Zeit dar und hat damit keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer späteren Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Zeiten der Verfolgung, politischen Inhaftierung und beruflichen Benachteiligung in der ehemaligen DDR können bei Erfüllung von speziellen Voraussetzungen jedoch zur Anerkennung von Zeiten in der gesetzliche Rentenversicherung führen. Hierzu empfehlen wir Ihnen eine persönliche Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

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