Die Zahlung eines Berufsschadensausgleichs stellt keine rentenrechtliche Zeit dar und hat damit keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer späteren Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Zeiten der Verfolgung, politischen Inhaftierung und beruflichen Benachteiligung in der ehemaligen DDR können bei Erfüllung von speziellen Voraussetzungen jedoch zur Anerkennung von Zeiten in der gesetzliche Rentenversicherung führen. Hierzu empfehlen wir Ihnen eine persönliche Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.