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BSG-Urteil "B 4 RA 22/05 R"

von dekox12.01.2007 | 17:17
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3 Antworten

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Hallo, mit dem BSG-Urteil B 4 RA 22/05 R des 4. Senats vom 16.05.2006, befasst sich scheinbar jetzt auch das Bundesverfassungsgericht.

3 Antworten

Badmanam 13.01.2007 | 09:16
Könnte es sich hier um ein Missverständnis handeln? Es geht wahrscheinlich nicht um Text bzw. Begründung des Urteils, sondern um die generelle Frage, ob Abzüge überhaupt zulässig sind. Davon war doch schon immer die Rede, dass darüber eine verfassungsrechtliche Klärung herbeigeführt werden soll. Man lese doch einmal auch in der Begründung des Urteils. Wie heisst es da auch: " Das BSG durfte nicht prüfen, ob dieses gesetzliche Rentenkürzungskonzept verfassungsgemäss ist. Denn es erlaubt schlechthin keine Abschaffung des Prinzips der ( vor ) leistungsbezogenen Rente durch Minderung des Zugangsfaktors für Rentenbezugszeiten vor dem vollendeten 60. Lebensjahr des Versicherten." Und: " Daher konnte die Beklagte ihre Kürzungsentscheidung auf kein Gesetz stützen, das verfassungsgemäss die teilweise Nichtbeachtung der Versicherten angeordnet hätte."
Badmanam 13.01.2007 | 09:43
Sorry, im letzten Zitat muss es heissen: "teilweise Nichtbeachtung der Vorleistung der Versicherten." Computer hat was gefressen!
dekoxam 13.01.2007 | 10:27
Hallo, es soll wohl über die Verfassungsmaessigkeit des angewandten EM-Rentenkuerzungskonzept der DRV verhandelt werden, und nicht ueber das besagte BSG-Urteil. Nachzulesen unter Bundesverfassungsgericht Karlsruhe.
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