Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

BSG-Urteil vom 31. Oktober 2012, Aktenzeichen B 13 R 107/12

von Bin länger als 26 Wochen AU20.04.2024 | 16:58
192 Ansichten
17 Antworten
Kennt die DRV das shöne BSG-Urteil vom 31. Oktober 2012, Aktenzeichen B 13 R 107/12 UND ! wendet es auch ordnungsgemäss an?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.04.2024 | 12:02

Hallo,

 

natürlich ist der Rentenversicherung das angegebene Urteil bekannt und natürlich wird dieses Urteil in der Entscheidungsfindung bei Fragen zur Erwerbsminderung angewandt.

Sollte in einem konkreten Verfahren Zweifel daran bestehen, dprfen diese gerne an die Rentenversicherung weitergeleitet werden. Dann wird man sich damit auseinandersetzen.

Beste Grüsse Ihr Expertenteam

16 Antworten

Echt?am 20.04.2024 | 17:03
...was ist denn das für ein Urteil? ...nie davon gehört! ;-)
Echt!am 20.04.2024 | 17:09
Deine EMR ist safe!
Wochenend-Trollam 20.04.2024 | 17:34
Natürlich.In jedem Einzelfall wird INDIVIDUELL streng geprüft, und nur bei Stellung eines EM-Rentenantrags. Bloß wegen 26 Wochen gibt es natürlich aber noch lange KEINE EM-Rente!
Michaelam 20.04.2024 | 17:46
Wochenend-Troll schrieb

Natürlich.In jedem Einzelfall wird INDIVIDUELL streng geprüft, und nur bei Stellung eines EM-Rentenantrags. Bloß wegen 26 Wochen gibt es natürlich aber noch lange KEINE EM-Rente!

Richtig, wegen 26 Wochen AU gibt es keine EM-Rente. Aber bei MEHR als 26 Wochen AU (= 26 Wochen + 1 Tag) gibt es nach Antragstellung EM-Rente!
Peter T.am 20.04.2024 | 18:27
Michael schrieb

Richtig, wegen 26 Wochen AU gibt es keine EM-Rente.

Aber bei MEHR als 26 Wochen AU (= 26 Wochen + 1 Tag) gibt es nach Antragstellung EM-Rente!

Gähn, immer wieder die gleichen schwachsinnigen Beiträge zu dem Thema. Na dann mal los, und bei Ablehnung natürlich klagen. Ach nee, ist ja nicht nötig, EMR ist ja safe ... ;-)
Reaam 20.04.2024 | 18:42
Klar, wenn Sie 26 Wochen krank gemeldet sind, brauchen Sie nicht mal einen umständlichern Rentenantrag stellen. Da reicht ein Zweizeiler mit"ich will Rente jetzt", dazu packen Sie das besagte Urteil und schon 3 Tage später haben Sie die Rente auf einem Konto Ihrer Wahl!
Wenn der Polizist sagt „Papiere” und ich sage „Schere”, habe ich dann gewonnen?am 20.04.2024 | 18:48
Liebe Grüße an Anne, Michaela, Karin, BSG-Fan, König, Markus und alle anderen! Auch wenn man die selbe Frage immer wieder wiederholt, es bleibt bei der selben Antwort! Safe!!! https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/bsg-urteil-b-13-r-107…
Du meine Güteam 20.04.2024 | 19:34
Wurde hier schon zig-mal behandelt.
Schadeam 20.04.2024 | 22:11
Propp schrieb

Also, damit ist das Urteil wirklich existent.

Kann das Schade damit bestätigen?

Ja das Urteil existiert zweifellos. Ob es aber auf den Einzelfall eines beliebigen Antragssteller passt, ist die große Frage. Wenn jemand wegen schnelles Fahters verurteilt wird und 200€ zahlen, musstrotzdem nicht jeder der zu schnell fährt 200€ zahlen. Der Hinweis auf ein Urteil hilft nicht weiter, auch wenn das die Wochenendtrolle nie kapieren werden.
Olle Kamellenam 21.04.2024 | 07:35
Die DRV-Experten schreiben dazu regelmäßig zum BSG-Urteil vom vom 31. Oktober 2012 - Aktenzeichen B 13 R 107/12 B: „Diese Frage wird seit etwa drei Jahren sinngemäß immer wieder hier gestellt. An der damals gegebenen Antwort hat sich nichts geändert, deshalb stellen wir sie hier noch einmal ein: Das besagte Urteil ist im Rahmen eines Streitverfahrens über den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente ergangen. Es ist rechtskräftig und bindet zunächst die Prozessbeteiligten. Für einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung müssen persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Zu den persönlichen Voraussetzungen gehört, dass der Versicherte erwerbsgemindert ist. Das heißt, dass er wegen Krankheit oder Behinderung grundsätzlich auf nicht absehbare Zeit außerstande sein muss, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei (volle Erwerbsminderung) oder sechs Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) erwerbstätig zu sein. Die Entscheidung hierzu trifft der zuständige Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls. Bei der Auslegung der Frage der Erwerbsminderung wird die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes berücksichtigt. Soweit Sie der Ansicht sind, dass Ihnen aufgrund dieses Urteils ein Rentenanspruch zusteht, können Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen und so eine Entscheidung herbeiführen.“
Natürlich nichtam 21.04.2024 | 07:38
Nein, bei Ihnen zumindest in keinem Fall! Wer solche Deppenfragen stellt, ist zum Verhungern verdammt :-(
Bitte löschen!am 21.04.2024 | 12:11
Bitte diese Trollfrage löschen!
AIam 21.04.2024 | 13:16
Es ist an der Zeit mit einem Mythos aufzuräumen. Das besagte Urteil existiert gar nicht. Es wurde von einer künstlichen Intelligenz erschaffen nachdem der Algorithmus mit verschiedenen juristischen Datenbanken zu Lernzwecken gefüttert wurde. Durch einen Hack ist die Ergebnisdatei vor einigen Jahren von dem Homeserver entkommen und hat sich einem Virus gleich durch das Netz gefressen. Inzwischen ist es sogar in die juristischen Datenbanken eingedrungen, mit denen die KI zuvor gefüttert wurde. Dadurch ist eine Art Inzestsituation eingetreten, die dafür sorgt, dass weitere KI neuer Generationen daraus wiederum lernen und neue Urteile erfinden, die ebenfalls in den sich selbst fütternden Kreislauf eintreten. Es ist daher höchste Vorsicht geboten, sich auf Urteile zu beziehen, bei deren Verkündung man nicht selbst körperlich anwesend war!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026