Hallo,
natürlich ist der Rentenversicherung das angegebene Urteil bekannt und natürlich wird dieses Urteil in der Entscheidungsfindung bei Fragen zur Erwerbsminderung angewandt.
Sollte in einem konkreten Verfahren Zweifel daran bestehen, dprfen diese gerne an die Rentenversicherung weitergeleitet werden. Dann wird man sich damit auseinandersetzen.
Beste Grüsse Ihr Expertenteam
Natürlich.In jedem Einzelfall wird INDIVIDUELL streng geprüft, und nur bei Stellung eines EM-Rentenantrags. Bloß wegen 26 Wochen gibt es natürlich aber noch lange KEINE EM-Rente!
Richtig, wegen 26 Wochen AU gibt es keine EM-Rente.
Aber bei MEHR als 26 Wochen AU (= 26 Wochen + 1 Tag) gibt es nach Antragstellung EM-Rente!
Richtig, wegen 26 Wochen AU gibt es keine EM-Rente.
Aber bei MEHR als 26 Wochen AU (= 26 Wochen + 1 Tag) gibt es nach Antragstellung EM-Rente!
Klar, wenn Sie 26 Wochen krank gemeldet sind, brauchen Sie nicht mal einen umständlichern Rentenantrag stellen. Da reicht ein Zweizeiler mit"ich will Rente jetzt", dazu packen Sie das besagte Urteil und schon 3 Tage später haben Sie die Rente auf einem Konto Ihrer Wahl!
Liebe Grüße an Anne, Michaela, Karin, BSG-Fan, König, Markus und alle anderen!
Auch wenn man die selbe Frage immer wieder wiederholt, es bleibt bei der selben Antwort!
Safe!!!
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/bsg-urteil-b-13-r-10712-b-1
Also, damit ist das Urteil wirklich existent.
Kann das Schade damit bestätigen?
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