Hallo,
natürlich ist der Rentenversicherung das angegebene Urteil bekannt und natürlich wird dieses Urteil in der Entscheidungsfindung bei Fragen zur Erwerbsminderung angewandt.
Sollte in einem konkreten Verfahren Zweifel daran bestehen, dprfen diese gerne an die Rentenversicherung weitergeleitet werden. Dann wird man sich damit auseinandersetzen.
Beste Grüsse Ihr Expertenteam