Hallo Kira Gerner,
ich sehe eigentlich keinen Anlass, Ihren Arbeitgeber jetzt zu informieren - außer natürlich über die weitere Krankschreibung. Aber das ist letztlich eine arbeitsrechtliche Frage, zu der ich keine Auskunft geben kann.
Die Ärzte des RV-Trägers werden jetzt erstmal prüfen, ob unter Berücksichtigung aller vorliegenden medizinischen Unterlagen eine teilweise Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit in Frage kommt - da ist nicht allein der Abschlussbericht maßgebend. Und erst dann wird der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet.