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BU bei Epilepsie?

von Chris06.07.2008 | 08:38
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Mann hatte im April 07 eine Gehirnblutung nach Unfall, med- Reha, Hamburger Modell, ab August hat er wieder voll gearbeitet als Stuckateurmeister, befristeter Arbeitsvertrag bis Jan. 08. Jan. 08 Krampfanfall -Epilepsie-. Der Neurologe hat in seinem Befundbericht festgehalten, kein KFZ führen für 1 Jahr, Arbeiten auf dem Gerüst nicht mehr möglich, d.h. er darf seinen Beruf als Stuckateurmeister auf dem Bau nicht mehr ausführen. Wir haben sofort einen Antrag auf berufliche Reha gestellt. Beim Arztbesuch in der DRV hat nunmehr der Arzt von BU Rente gesprochen? bzw. Berufsfindung? Seit 010508 ist er arbeitslos. Hier ging das Arztgutachten an die Rehaabteilung zur Prüfung der Arbeitsamtsarzt hat nach Aktenlage entschieden, vollschichtig, aber nicht mehr als Stuckateurmeister! Wie geht es denn nun weiter? Die BU Rente ist die Hälfte der vollen EM-Rente, nicht so heftig, wird die angerechnet auf ALG I und danach ist man da krankenversichert? Mein Mann ist Jahrgang 1955, somit beruflich eigentlich am Ende? Und jetzt? Was gibt es denn für Möglichkeiten?? Dies ist alles Neuland für uns. Vielleicht kann mir jemand Tips geben? Vielen Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung besteht für Versicherte, die die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren mit Beitragszeiten und Belegung der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mit 3 Jahren Pflichtbeiträgen) und die persönlichen Voraussetzungen erfüllt haben.

Zu letzterem: Teilweise bzw. voll erwerbsgemindert ist derjenige, der wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des ALLGEMEINEN Arbeitsmarktes mindestens 6 bzw. 3 Stunden täglich zu arbeiten.

Inwieweit dies auf Ihren Ehemann zutrifft, kann nur in einem Rentenverfahren festgestellt werden. Wenn die bisherigen Gutachter (DRV und Agentur für Arbeit im Rahmen der beruflichen Reha) bereits der Meinung sind, Ihr Ehemann könne in seinem bisherigen Beruf keine 6 Stunden täglich mehr arbeiten, könnte er doch durchaus einen Rentenantrag stellen. Die DRV würde dann prüfen, inwieweit Ihr Ehemann noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (= grds. jede Art von Tätigkeit) und auch in seinem bisherigen Beruf (ggf. teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit aufgrund des sog. Berufsschutzes für Geburtsjahrgänge vor 1961) arbeiten kann.

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt in der Tat lediglich 50 % der vollen Erwerbsminderungsrente. Neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente könnte Ihr Ehemann durchaus Arbeitslosen-/Krankengeld weiter beziehen. War er bislang versicherungspflichtig in der Krankenversicherung, wird er dies auch als Erwerbsminderungsrentner sein.

8 Antworten

repraxam 07.07.2008 | 00:41
Mag sein, dass ich falsch liege, aber dafür gibt es ja Experten. Bei teilweiser EU erhält man nach dem aktuellen Recht nur noch 50% der EMrente. Ich kann aber nicht herauslesen, dass tatsächlich Epilepsie vorliegt, denn dafür wären mit Sicherheit andere Untersuchungen gemacht worden. Liegt sie vor, dann erübrigt sich auch die Frage nach der EU-Rente. Dann stünden ihm 100% EM-Rente zu. Kommt evtl. noch auf den Schweregrad an, aber bei der Medikation ist keine Arbeit mehr möglich.
der blickeram 07.07.2008 | 17:09
sind Sie lieber reprax jetzt auch schon ein arzt? Lassen Sie doch bitte solche Äußerungen. Sie verunsichern damit nur die user hier. Die DRV stellt fest, in welchem Umfang eine EM vorliegt und nicht Sie!!! also so was.... Liebe Chris, besprechen Sie alle Möglichkeiten unbedingt vor der Rentenantragstellung mit der DRV in einem Beratungsgespräch und vergessen Sie den Beitrag von @reprax!!! Am Besten lassen Sie sich einen Beratungstermin geben mit evtl. anschließender Antragstellung. das wird das Beste sein, denke ich.
repraxam 08.07.2008 | 01:49
@ der blicker: ich glaube, Sie haben nicht richtig gelesen. Ich habe gleich am Anfang geschrieben, dass ich mir keinesfalls sicher bin, somit lasse ich mich auch gerne belehren aber noch lange nicht den Mund verbieten! Eine Epilepsie-Diagnose wird nur von einem Nervenarzt gestellt, der hierfür viele Untersuchungen macht, z.B. Liquoruntersuchung. Es gibt verschieden Arten der Epilepsie und diese wirken sich auch unterschiedlich auf die Gesundheit aus. Dies, bezogen auf die Rest-Arbeitkraft, kann sehrwohl die DRV herausfinden, aber sie wird bestimmt keine Epilepsieuntersuchungen machen. Alles andere über die Rente steht in deren Merkblättern.
repraxam 08.07.2008 | 01:56
Einen legalen Tip - im TV von einem namhaften Politiker festgehalten - hätte ich vielleicht. Er lindert zwar nicht die Krankheit, hilft aber die Zeit bis zur Klarheit der Rente zu überbrücken. Im Falle Ihres Mannes würde ich so lange AL-Geld beziehen, wie möglich. Sollte insg. ca 15 Monate sein. Mindestens 6 Wochen vor Aufhebung und wenn man krank ist, sollte man sich krank schreiben lassen und nach Möglichkeit der Blockfrist auch 18 Monate ausnutzen. Anschließend hat man durch den Krankengeldbezug neues Stammrecht auf AL-Geld erworben, man könnte sich damit ca. weitere 9 Monate über die Zeit retten. Zeit, die man bei den meist langen Verfahren auch braucht. @alle: sollte jetzt einer der Meinung sein, ich würde hier zum Sozialschmarotzertum aufrufen, dieser Ratschlag stammt nicht von mir!
der blickeram 08.07.2008 | 10:09
der Ratschlag stammt nicht von Ihnen und trotzdem erwähnen sie diesen. Ergo stimmen sie dem zu, sonst würden sie es nicht verbreiten! Ihre beiträge hier im forum werde ich zukünftig ganz akribisch beäugen. Mir scheint, sie suchen unbedingt die Konfrontation?
repraxam 08.07.2008 | 22:57
Wer erwachsen genug ist, kann selber entscheiden, ob er davon etwas aufnimmt oder nicht. Sie scheinen ja viel Zeit zu haben, wenn Sie sich ständig dahinter hängen müssen. Dann beäugen Sie mal ruhig weiter, aber ohne mich. Thema beendet!!!
Chrisam 09.07.2008 | 16:52
Hallo, zunächst Mal herzlichen Dank für die Antworten!!! Hilft schon mal weiter. Fakt ist bei meinem Mann wurde symptomatische Epilepsie festgestellt (2 Anfälle) Medikamentös eingestellt. Das Medikament muss er 3 Jahre nehmen, dann wird es langsam ausgeschlichen (wie die Ärzte sich ausdrücken), wenn er dann 2 Jahre anfallsfrei bleibt ist es gut!?!? Jedoch darf er seinen Beruf Stuckateurmeister (auf dem Bau) nicht mehr ausüben, wegen Gerüst usw.! PC Kenntnisse hat er nicht, somit kann er seine Erfahrungen auch nicht in einem Büro einbringen. Fahrverbot bis Januar 09! Die Untersuchung in hat ja statt gefunden, jetzt heißt es abwarten. Nochmals vielen Dank! Für weitere Tips (evtl. Erfahrungen) würde ich mich freuen!
der blickeram 10.07.2008 | 10:42
Hallo Chris, der Experte hat Ihnen ja geschildert, was möglich ist. Nun müssen Sie selbst entscheiden. Ich würde Ihnen empfehlen einen Rentenantrag zu stellen. Hierzu können Sie mit Ihrem Mann (oder einer Vollmacht von ihm) bei einer Beratungsstelle der DRV vorsprechen und sich dahingehend auch nochmal ausführlich beraten lassen. Den Antrag brauchen Sie auch nicht selbst ausfüllen, die Mitarbeiter dort helfen Ihnen gerne dabei. Sie haben durch die schwere Krankheit Ihres Mannes jetzt schon so viele Sorgen, da wäre doch eine Rentenzahlung (in welcher Form auch immer) ein kleiner Trost und eine finanzielle Hilfe. Natürlich kann hier niemand sagen was ihm zusteht, das entscheiden ja die Ärzte, aber versuchen Sie es doch. Vielleicht erhält ja auch andere Möglichkeiten. Eine Umschulung oder eine Reha. Haben Sie bitte keine "Scheu" vor diesem Gespräch, die Mitarbeiter sind dafür da Ihnen zu helfen! Alles Gute und viel Gesundheit wünscht der blicker
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