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BU oder TeilerwMind

von randi20.08.2008 | 18:46
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Beim Gutachten steht fogense: Bisheriger Beruf unter 2 Stunde Allg. Arbeitamarkt 3 bis unter 6 Std. Frage: Welche Rente egibt (Geburtsjahr 1958), Teilerwerbsminderung wegen BU oder einfache Teilerwerbsminderung ? Folgen? Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Randi,

das seit dem 01.01.2001 geltende Recht unterscheidet - abhängig von dem noch vorhandenen Leistungsvermögen - zwischen mehreren Renten wegen Erwerbsminderung.

Rente wegen v o l l e r Erwerbsminderung kann gezahlt werden für Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein - § 43 Abs.2 SGB VI.

Rente wegen t e i l w e i s e r Erwerbsminderung können Versicherte erhalten, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein - § 43 Abs.1 SGB VI.

Für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, gibt es noch eine Übergangsvorschrift wonach Anspruch auf eine Rente wegen t e i l w e i s e r Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit besteht, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Dabei spielt der Arbeitsmarkt keine Rolle - § 240 SGB VI.

Ihre konkrete Situation können wir von dieser Stelle aus nicht bewerten. Der ärztliche Dienst der Rentenversicherung schreibt einen ärztlichen Untersuchungsbericht. In diesem Bericht sind alle bekannten Gesundheitsstörungen aufzuführen und eine medizinische Bewertung der Leistungseinschränkungen abzugeben. Der Jurist entscheidet dann, ob Erwerbsminderung vorliegt. Die Entscheidung wird Ihnen anschließend von der Sachbearbeitung per Bescheid mitgeteilt. Gegen diese Entscheidung können Sie gegebenenfalls Rechtsmittel (Widerspruch) einlegen.

Sofern Sie weitere Fragen zu Ihrer Rente haben, empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

5 Antworten

Realistam 20.08.2008 | 19:27
Das ist völlig egal, weil eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit auch nur 50 Prozent der vollen EM-Rente betragen würde!
Chrisam 20.08.2008 | 20:24
Bleibt die Frage, was aktuell beruflich ausgeübt wird?! Ggf. arbeitslos?
-am 20.08.2008 | 21:40
Vermutlich wird zunächst eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Dauer bewilligt, wenn es sich medizinisch um einen Dauerzustand handelt und keine Besserungsaussicht besteht. Wenn Sie mindestens drei, jedoch weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten können, aber arbeits- oder beschäftigungslos sind, dann gilt der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen. Sie können deshalb Anspruch auf eine befristete volle Erwerbsminderungsrente haben (Arbeitsmarktrente). Diese Zeitrente wird dann hinsichtlich des Arbeitsmarktes spätestens alle 3 Jahre neu geprüpft. Eine Dauerrente aus Gründen des Arbeitsmarktes gibt es bei dem angegeben Leistungsvermögen nicht. Eine befristete Rente beginnt frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt Ihrer Erwerbsminderung. Damit sie rechtzeitig gezahlt werden kann, reicht es aus, wenn Sie die Rente bis zum Ablauf dieses siebten Kalendermonats beantragen. Stellen Sie Ihren Antrag erst später, beginnt die Rente "auf Zeit" erst mit dem Antragsmonat.
randiam 20.08.2008 | 22:23
Danke für die Antwort. meine Sitaution ist so: seit 3.2002 AU nach einem Antrag durch die Krankenkasse (§50..) habe ich med. Reha und anschliessend einige Massnahmen für Teilhabe, die wurden aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen. in 4.2006 wurde ausdrücklich Rentenantrag gestellt. Das aktulle Gutacheten hat das Leistungsbild wie oben angegeben festgestellt. Zur Zeit beziehe ich Krankengeld. Die Frage nach BU oder teilerwerbsmind. zielt mehr auf die Zukunft. Ab wann der Leistungfall bestimmt wird ist auch eine interessante Frage! mit freundlichen Grüssen an alle
Rosannaam 21.08.2008 | 11:44
Hallo randi, ich verstehe einiges an Ihrem Beitrag nicht. Wenn Sie bereits im April 2006 (!) den Rentenantrag gestellt haben und das von Ihnen beschriebene Leistungsvermögen festgestellt wurde, WIE und WANN wurde denn über diesen Rentenantrag entschieden? Wann haben Sie einen Rentenbescheid erhalten und wann beginnt diese Rente? Sie müßten doch bei diesem Leistungsvermögen eine teilweise Erwerbsminderungsrente auf Dauer und eine volle EM-Rente auf Zeit (Arbeitsmarktrente) bereits zugesprochen bekommen haben. Sie erhalten aber weiterhin Krankengeld? Waren Sie nach Beginn der teilweisen EM-Rente noch weiter beschäftigt, sind dann erneut arbeitsunfähig geworden und erhielten aufgrund dieser "erneuten" Arbeitsunfähigkeit Krankengeld? Falls dies zutrifft, würde das KG auf die teilweise EM-Rente nach § 96 a SGB VI angerechnet und es kann sich dadurch eine Null-Rente ergeben. Also irgendwie blick ich´s gerade nicht so, wie die tatsächlichen Gegebenheiten sind. Übrigens kann Ihnen hier im Forum keiner sagen, wann bei Ihnen der Leistungsfall der Erwerbsminderung eingetreten ist. Sofern Sie einen Rentenbescheid erhalten haben, steht dies auf der 2. Seite des Bescheides. MfG Rosanna.
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