Hallo Edgar Gl.,
eine Erwerbsminderungsrente bekommen Sie dann, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr in der Lage sind, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten. Eine Rente wegen Berufsunfähigkeit bekommt derjenige, der vor dem 2.1.1961 geboren ist, und im gelernten oder gleichwertigen Beruf keine 6 Stunden täglich mehr arbeiten kann. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen können auf zwei Arten erfüllt werden (für beide Renten). Entweder durch die angesprochene 3/5 Regelung oder in dem Sie bis 1983 fünf Jahre gearbeitet haben und seit diesem Zeitpunkt lückenlos Beiträge entrichtet haben.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.